Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulbetrieb der Volksschule während der Corona-Pandemie
Kanton Appenzell Innerrhoden Landesschulkommissionsbeschluss zum Schulbetrieb der Volksschule während der Corona-Pandemie (LSKB COVID-19 Volksschule) vom 30. April 2020 (Stand 4. Mai 2020) Die Landesschulkommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 69 Abs. 3 des Schulgesetzes beschliesst:
Art. 1 Zweck
1 Dieser Beschluss regelt in Rücksicht auf die besondere Situation der Co - rona-Pandemie das Erforderliche für einen geordneten Abschluss des Schuljahres 2019/20.
Art. 2 Zeugnisse
1 Am Ende des Schuljahres werden Zeugnisse ohne Noten ausgestellt. Sie enthalten einen vom Erziehungsdepartement vorgegebenen Vermerk zur Corona-Pandemie.
Art. 3 Elterngespräche
1 Zwischen dem 16. März 2020 und dem Schuljahresende finden keine El - terngespräche statt.
Art. 4 Promotion
1 Für das Schuljahr 2020/2021 werden alle Schülerinnen und Schüler pro - moviert.
2 Eine Repetition oder ein Wechsel in die Kleinklasse ist auf Empfehlung der Lehrperson im Einvernehmen mit den Inhabern der elterlichen Sorge mög - lich.
Art. 5 Zeitliche Geltung
1 Dieser Beschluss tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt bis am 31. Juli 2020.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
30.04.2020 04.05.2020 Erlass Erstfassung 2020-12
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 30.04.2020 04.05.2020 Erstfassung 2020-12
Feedback