Verordnung GSD-EKSD über die Einreihung subventionierter Funktionen (122.72.821)
CH - FR

Verordnung GSD-EKSD über die Einreihung subventionierter Funktionen

Verordnung GSD–EKSD über die Einreihung subventionierter Funktionen vom 31.08.2017 (Fassung in Kraft getreten am 01.07.2017) Die Direktion für Gesundheit und Soziales und die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport gestützt auf das Gesetz vom 17. Oktober 2001 über das Staatspersonal; gestützt auf das Subventionsgesetz vom 17. November 1999; gestützt auf den Beschluss vom 19. November 1990 über die Einreihung der Funktionen des Staatspersonals; gestützt auf das Reglement vom 11. Juni 1991 über das Verfahren zur Be - wertung und Einreihung der Funktionen des Staatspersonals; gestützt auf den Beschluss vom 29. Juni 1999 über das System zur Bewer - tung der Funktionen des Staatspersonals; in Erwägung: Am 23. Juni 2014 beauftragte der Staatsrat die Kommission für die Bewer - tung und Einreihung der Funktionen (KBF) damit, die Funktion "Pflegelei - ter/in Spitex" nach dem Funktionsbewertungssystem Evalfri zu bewerten. Die Verordnung vom 2. Mai 2013 über die Bewertung und Einreihung sub - ventionierter Funktionen enthält bereits einige subventionierte Funktionen, die in dieser Verordnung aufgeführt werden sollen, so dass eine vollständige Aufstellung der bewerteten subventionierten Funktionen vorliegt. beschliessen:

Art. 1

1 In den subventionierten Institutionen, die in die Zuständigkeit der Direkti - on für Gesundheit und Soziales und der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport fallen, werden die im Folgenden aufgeführten Funktionen bis zur Höhe der angegebenen Einreihung subventioniert:
a) bereits bewertete Funktionen
1. Betagtenbetreuer/in: KL 8
2. Haushalthilfe: KL 5
3. Hauspfleger/in: KL 10
4. Schwesternhilfe (Referenzfunktion in der Einreihung der Funk - tionen des Staates: Pflegeassistent/in): KL 5–7
5. Rettungssanitäter/in: KL 17
6. Aktivierungstherapeut/in: KL 5–7
7. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge: KL 17–18
8. Pflegedienstleiter/in (Pflegeheim): KL 23–25
9. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge im Werkstattbereich: KL 16–17
10. Sanitätsleitstellendisponent/in: KL 15–16
11. Pädagogische Leiterin/Pädagogischer Leiter in einer Sonderschu - le: KL 23–24
12. Transportsanitäter/in: KL 15–16
b) neu bewertete Funktion
1. Pflegeleiter/in Spitex: KL 21–24

Art. 2

1 Die Direktion für Gesundheit und Soziales und die Direktion für Erzie - hung, Kultur und Sport erlassen Weisungen für die Anwendung dieser Ver - ordnung.

Art. 3

1 Die Verordnung vom 2. Mai 2013 über die Einreihung subventionierter Funktionen (SGF 122.72.821) wird aufgehoben.

Art. 4

1 Diese Verordnung wird rückwirkend auf 1. Juli 2017 in Kraft gesetzt.
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
31.08.2017 Erlass Grunderlass 01.07.2017 2017_074 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 31.08.2017 01.07.2017 2017_074
Markierungen
Leseansicht