Standeskommissionsbeschluss über die Berufsbildung
Standeskommissionsbeschluss über die Berufsbildung vom 27. Juni 2006 Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. gestützt auf das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom
25. April 2004 (EG BBG) sowie die dazugehörende Verordnung vom 21. Juni 2004
(VEG BBG), beschliesst: Art. 1 Die Vorlehre ist mit einem vom Amt für Berufsbildung genehmigten Lehrvertrag ge- bührenfrei. Für Lernende mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. übernimmt der Kanton das Schulgeld. Art. 2 Bei der Ausbildung zur Hauspflegerin gilt der Praktikumsort als Lehrort. Art. 3 Arbeitsbewilligungen zur Anstellung ausländischer Jugendlicher für besondere For- men der beruflichen Ausbildung sowie für die Vorlehre, Anlehre und Berufslehre sind gebührenfrei. Art. 4 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
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