Standeskommissionsbeschluss über die Berufsbildung
                            Standeskommissionsbeschluss über die Berufsbildung  vom 27. Juni 2006  Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh.  gestützt auf das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom
                        
                        
                    
                    
                    
                25. April 2004 (EG BBG) sowie die dazugehörende Verordnung vom 21. Juni 2004
                            (VEG BBG),  beschliesst:  Art. 1  Die Vorlehre ist mit einem vom Amt für Berufsbildung genehmigten Lehrvertrag ge-  bührenfrei.  Für  Lernende  mit  Wohnsitz  im  Kanton  Appenzell  I.Rh.  übernimmt  der  Kanton das Schulgeld.  Art. 2  Bei der Ausbildung zur Hauspflegerin gilt der Praktikumsort als Lehrort.  Art. 3  Arbeitsbewilligungen zur Anstellung ausländischer Jugendlicher für besondere For-  men  der  beruflichen  Ausbildung  sowie  für  die  Vorlehre,  Anlehre  und  Berufslehre  sind gebührenfrei.  Art. 4  Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.