Standeskommissionsbeschluss über die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung (700.016)
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Standeskommissionsbeschluss über die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung

Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Marktwert- und Bodenmehrwertschätzung vom 1. Oktober 2018 (Stand 1. November 2018) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. gestützt auf Art. 7a Abs. 3 der Verordnung zum Baugesetz vom 22. Oktober
2012 (BauV), beschliesst:

Art. 1 Zuständigkeit

1 Die Standeskommission wählt eine Schätzungskommission, die zuständig ist für a) die Festsetzung des Marktwerts eines Grundstücks, das dem gesetz - lichen Kaufsrecht untersteht; b) die Festsetzung des Bodenmehrwerts eines Grundstücks nach er - folgter Einzonung oder Abparzellierung.
2 Der Leiter oder die Leiterin des Schatzungsamts oder die Stellvertretung in der Amtsleitung steht der Schätzungskommission von Amtes wegen vor.
3 Die Schätzungskommission umfasst mindestens drei weitere Mitglieder.

Art. 2 Marktwertschätzung

1 Als Marktwert eines dem Kaufsrecht unterstehenden Grundstücks gilt der volle Verkehrswert gemäss Enteignungsrecht.
2 Die Schätzungskommission erlässt über den Marktwert eine Verfügung.

Art. 3 Bodenmehrwertschätzung

1 Für die Festsetzung des Bodenmehrwerts eines Grundstücks werden zwei Schätzungen vorgenommen. Mit der ersten Schätzung wird der Wert des Bodens vor der Einzonung oder Abparzellierung festgelegt, mit der zweiten der Wert des Bodens nach erfolgter Einzonung oder Abparzellierung. Der Bodenmehrwert entspricht der Differenz der beiden Schätzungen.
2 Die Festlegung der Schätzwerte richtet sich nach dem Standeskommissi - onsbeschluss über die Schätzung von Grundstücken vom 4. Dezember

2007.

3 Die Schätzungskommission erlässt über den Bodenmehrwert eine Verfü - gung.

Art. 4 Verfahren

1 Für die Vornahme der Schätzungen gelten Art. 8 ff. der Verordnung über die Schätzung von Grundstücken vom 26. Februar 2007 sinngemäss.

Art. 5 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss tritt am 1. November 2018 in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

01.10.2018 01.11.2018 Erlass Erstfassung --

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 01.10.2018 01.11.2018 Erstfassung --
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