Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung (811.911)
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Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung

Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung vom 24. Oktober 2016 (Stand 24. Oktober 2016) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:

Art. 1

1 Der Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Aus - gleich unter den Kantonen vom 20. November 2014 (Weiterbildungsverein - barung, WFV) wird genehmigt.

Art. 2

1 Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
2 Geringfügige Änderungen der Vereinbarung kann sie selbständig genehmi - gen.

Art. 3

1 Dieser Beschluss tritt mit der Annahme der Kreditvorlage durch die Lands - gemeinde in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

24.10.2016 24.10.2016 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 24.10.2016 24.10.2016 Erstfassung -
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