Vereinbarung zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und Zürich betreffend Gegenrecht über Steuerbefreiungen im Schenkungs- und Erbschaftssteuerverfahren
1 Vereinbarung vom 26. und 31. Oktober 1944 zwischen den Regierungen der Kantone Freiburg und Zürich betreffend Gegenrecht über Steuerbefreiungen im Schenkungs- und Erbschaftssteuerverfahren Die Gegenrechtsvereinbar ungen, die zwischen de m Kanton Freiburg und anderen Kantonen betreffend die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschlossen wurden, sind nich t in der BDLF veröffentlicht.
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