Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen
                            Verordnung über die Sitzungsgelder und  die Sitzungspauschalen  Vom 23. September 2002 (Stand 1. Januar 2023)  Der Regierungsrat des Kantons Solothurn  gestützt § 45 Absatz 3 des Gesetzes über das Staatspersonal vom 27. Sep  -  tember 1992  1  )  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Geltungsbereich
                            1  Diese Verordnung regelt die Entschädigung  a)  der Mitglieder von Kommissionen;  b)  der nebenamtlichen Mitglieder und Ersatzmitglieder von Gerichten  und  c)  der nebenamtlichen Sekretäre oder Sekretärinnen, der nebenamtli  -  chen Aktuare oder Aktuarinnen von Gerichten sowie deren Stellver  -  tretungen  durch Sitzungsgelder und/oder Sitzungspauschalen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  ...  *
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Sitzungsgelder
                            1  Die Sitzungsgelder betragen:  a)  1. Kategorie: 80 Franken;  b)  2. Kategorie: 100 Franken;  c)  3. Kategorie: 120 Franken;  d)  4. Kategorie: 140 Franken;  e)  5. Kategorie: 160 Franken.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 Kriterien zur Einteilung in die Entschädigungskategorien
                            1  Die Kommissionen und Gerichte werden aufgrund folgender Kriterien ei  -  ner Entschädigungskategorie nach § 2 zugeteilt:  a)  üblicher Arbeitsaufwand für die Sitzungsvorbereitung;  b)  Verantwortung, welche sich aus den Anforderungen und den Belas  -  tungen für die jeweilige Sitzungstätigkeit ergeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Einteilung der Kommissionen und der Gerichte in die Entschädigungs  -  kategorien 2-5 ergibt sich aus Anhang 1. Soweit eine Kommission oder ein  Gericht im Anhang 1 nicht aufgeführt ist, werden ihre Mitglieder nach der  Kategorie 1 entschädigt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Neuzuweisungen in die Entschädigungskategorien 2-5 (Ergänzung von  Anhang 1) beschliesst der Regierungsrat auf Vorschlag des Personalamtes  und auf Antrag des Finanzdepartementes.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BGS  126.1  .  GS 97, 227
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4 Doppeltes Sitzungsgeld
                            1  Für eine Sitzung wird in der Regel ein Sitzungsgeld ausbezahlt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Dauert die Sitzung mehr als vier Stunden und wird sie durch eine Haupt  -  mahlzeit unterbrochen, werden zwei Sitzungsgelder ausgerichtet.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5 Zuschläge
                            1  Der Präsident oder die Präsidentin von Kommissionen und Gerichten er  -  hält für die Sitzungsleitung einen Zuschlag von 50  Prozent, der Aktuar  oder die Aktuarin für das Verfassen des Protokolls einen Zuschlag von
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            30  Prozent auf dem nach § 2 massgebenden Sitzungsgeld.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 6 Von Amtes wegen
                            1  Staatsbedienstete, welche einer Kommission von Amtes wegen angehö  -  ren, erhalten kein Sitzungsgeld. Der mit diesen Arbeiten zusammenhän  -  gende Zeitaufwand gilt als Arbeitszeit.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Departemente bereiten die Wahl der Mitglieder der Kommissionen  vor. Das Personalamt bezeichnet im Einvernehmen mit dem zuständigen  Departement die Mitglieder, welche von Amtes wegen einer Kommission  angehören.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 7 Beizug von Sachverständigen
                            1  Die Kommissionen können im Rahmen der bewilligten Voranschlagskredi  -  te mit Bewilligung des zuständigen Departementes Sachverständige beizie  -  hen. Das Personalamt setzt die Entschädigung fest, soweit sie sich nicht aus  Vereinbarungen ergibt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 8* Reise- und andere Spesen
                            1  Die Reiseentschädigung und die Entschädigung für auswärtige Verpfle  -  gung richten sich nach dem Gesamtarbeitsvertrag vom 25. Oktober 2004  1  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                § 9 Sitzungspauschalen
                            1  Für die Ausarbeitung von Berichten und für andere besondere Bemühun  -  gen, welche durch das Sitzungsgeld nicht abgegolten sind, werden Sit  -  zungspauschalen ausgerichtet. Die jeweiligen Pauschalen sind in Anhang  2  aufgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Personalamt setzt die Sitzungspauschalen auf Antrag des Präsidenten  oder der Präsidentin einer Kommission oder eines Gerichtes fest, soweit die  Höhe der Sitzungspauschale im Anhang 2 nicht genau bestimmt wird und  soweit dazu nicht der Präsident oder die Präsidentin eines Gerichtes im Ein  -  zelfall zuständig ist.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Neue Sitzungspauschalen (Ergänzung von Anhang 2) beschliesst der Re  -  gierungsrat auf Vorschlag des Personalamtes und auf Antrag des Finanzde  -  partementes.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 10 Anstände aus der Anwendung der Verordnung
                            1  Über Anstände, die sich aus der Anwendung dieser Verordnung ergeben,  entscheidet der Regierungsrat beziehungsweise im Gerichtsbereich die Ge  -  richtsverwaltungskommission.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BGS  126.3  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                § 11 Aufhebung von Regierungsratsbeschlüssen und Verordnungen
                            1  Alle Regierungsratsbeschlüsse und Verordnungen über die Entschädigung  von Mitgliedern von Kommissionen und von Gerichten, welche dieser Ver  -  ordnung widersprechen, sind aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Insbesondere sind die folgenden Verordnungen aufgehoben:  a)  Verordnung über die Tag- und Sitzungsgelder und die Spesenent  -  schädigung der vom Regierungsrat gewählten Kommissionen vom
                        
                        
                    
                    
                    
                19. Juni 1972 1 ) ;
                            b)  Verordnung über die Entschädigung der Amtsrichter und der Ersatz  -  richter vom 12. April 1988  2  )  ;  c)  Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder, der Ersatzrich  -  ter und des Stellvertreters des Sekretärs des Kantonalen Steuerge  -  richts vom 12. April 1988  3  )  ;  d)  Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder und des Sekre  -  tärs der Finanzausgleichsrekurskommission vom 12. April 1988  4  )  ;  e)  Verordnung über die Entschädigung der Ersatzrichter des Oberge  -  richts, der Richter und Ersatzrichter des Kassationsgerichts, der Lai  -  enrichter des Kriminalgerichts und der Ersatzrichter des Kantonalen  Versicherungsgerichts vom 12. April 1988  5  )  ;  f)  Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder, der Ersatzmit  -  glieder und des Stellvertreters des Aktuars der Kantonalen Schät  -  zungskommission vom 12. April 1988  6  )  ;  g)  Verordnung über die Entschädigung der Verwaltungskommission  der Solothurnischen Gebäudeversicherung vom 12. April 1988  7  )  ;  h)  Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder und des Sekre  -  tärs der Rekurs-Schätzungskommission der Solothurnischen Gebäu  -  deversicherung vom 12. April 1988  8  )  ;  i)  Verordnung über die Entschädigung der Gerichtsstatthalter  vom
                        
                        
                    
                    
                    
                13. August 1985 9 ) ;
                            j)  Verordnung über die Entschädigung der kantonalen landwirtschaft  -  lichen Schätzungskommission, der Bodenverbesserungskommission,  der Bodenrechtskommission und der Rekurskommission für Investiti  -  onskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft vom 12. Februar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1991  10  )  ;  k)  Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der ausserparla  -  mentarischen Kommission zur Vorberatung von Besoldungsfragen  vom 26. September 1989  11  )  ;  l)  Verordnung  über  die  Entschädigung  der  Mitglieder  der  Schlich  -  tungsstellen vom 2. Juli 1991  12  )  ;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  GS 85, 896.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  GS 91, 43 (BGS 126.511.327.1).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  GS 91, 45 (BGS 126.511.327.2).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  GS 91, 39 (BGS 126.511.327.3).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  GS 91, 41 (BGS 126.511.327.4).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)  GS 91, 49 (BGS 126.511.327.5).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7)  GS 91, 47 (BGS 126.511.327.6).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8)  GS 91, 51 (BGS 126.511.327.7).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9)  GS 90, 105 (BGS 126.511.327.8).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10)  GS 92, 36 (BGS 126.511.327.9).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11)  GS 91, 484 (BGS 126.511.328.1).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12)  GS 92, 157 (BGS 126.511.328.2).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            m)  Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder und der Ersatz  -  mitglieder der Juristischen Prüfungskommission vom 23. Februar
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1982  1  )  ;  n)  Verordnung über die Entschädigung für die Funktionäre der Steuer  -  kommission vom 15. Januar 1991  2  )  ;  o)  Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Organe der  Kantonalen Pensionskasse Solothurn, RRB vom 9. November 1993  3  )  ;  p)  Verordnung über die Entschädigung des Präsidenten der Beschwer  -  dekommission in Sachen der Berufsbildung vom 4. März 1997  4  )  ;  q)  Verordnung über die Entschädigungen für Experten bzw. Expertin  -  nen der kaufmännischen und der gewerblichen-industriellen Lehrab  -  schlussprüfungen vom 21. Juni 1993  5  )  ;  r)  Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungs  -  kommission für Verwaltungsbeamte der Amtschreibereien und der  Amtsgerichte vom 10. März 1992  6  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                § 12 Änderung von Verordnungen
                            1  Die Änderungen wurden in den entsprechenden Erlassen nachgeführt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 13 Inkrafttreten
                            1  Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Vorbehalten bleibt das  Einspruchsrecht des Kantonsrates.  Die Einspruchsfrist ist am 5. Dezember 2002 unbenutzt abgelaufen.  Publiziert im Amtsblatt vom 13. Dezember 2002.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  GS 89, 23 (BGS 126.511.328.3).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2)  GS 92, 14 (BGS 126.511.328.6).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3)  GS 92, 989 (BGS 126.582.315).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4)  GS 94, 89 (BGS 416.154).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5)  GS 92, 788 (BGS 416.153).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6)  GS 92, 429.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                27.01.2009 01.04.2009 § 10 Abs. 1 geändert -
08.03.2010 01.09.2010 § 1 Abs. 2 aufgehoben -
08.03.2010 01.09.2010 § 8 totalrevidiert -
29.05.2012 01.07.2012 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2012, 32
                        
                        
                    
                    
                    
                03.09.2012 01.01.2013 Anhang 1 Inhalt geän -
                            dert  GS 2012, 55
                        
                        
                    
                    
                    
                03.09.2012 01.01.2013 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2012, 55
                        
                        
                    
                    
                    
                25.02.2013 01.08.2013 Anhang 1 Inhalt geän -
                            dert  GS 2013, 5
                        
                        
                    
                    
                    
                25.02.2013 01.08.2013 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2013, 5
                        
                        
                    
                    
                    
                24.02.2015 01.05.2015 Anhang 1 Inhalt geän -
                            dert  GS 2015, 7
                        
                        
                    
                    
                    
                24.02.2015 01.05.2015 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2015, 7
                        
                        
                    
                    
                    
                15.12.2015 01.03.2016 Anhang 1 Inhalt geän -
                            dert  GS 2015, 59
                        
                        
                    
                    
                    
                15.12.2015 01.03.2016 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2015, 59
                        
                        
                    
                    
                    
                13.09.2016 01.12.2016 Anhang 1 Inhalt geän -
                            dert  GS 2016, 29
                        
                        
                    
                    
                    
                13.09.2016 01.12.2016 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2016, 29
                        
                        
                    
                    
                    
                16.05.2017 01.08.2017 Anhang 1 Inhalt geän -
                            dert  GS 2017, 17
                        
                        
                    
                    
                    
                22.06.2020 01.01.2021 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2020, 34
                        
                        
                    
                    
                    
                25.01.2021 01.04.2021 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2021, 5
                        
                        
                    
                    
                    
                30.03.2021 01.08.2021 Anhang 1 Inhalt geän -
                            dert  GS 2021, 12
                        
                        
                    
                    
                    
                05.07.2021 01.10.2021 Anhang 1 Inhalt geän -
                            dert  GS 2021, 24
                        
                        
                    
                    
                    
                05.07.2021 01.10.2021 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2021, 24
                        
                        
                    
                    
                    
                30.11.2021 01.02.2022 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2021, 55
                        
                        
                    
                    
                    
                23.08.2022 01.01.2023 Anhang 2 Inhalt geän -
                            dert  GS 2022, 28
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            * Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Abs. 2 08.03.2010 01.09.2010 aufgehoben -
§ 8 08.03.2010 01.09.2010 totalrevidiert -
§ 10 Abs. 1 27.01.2009 01.04.2009 geändert -
                            Anhang 1  03.09.2012  01.01.2013  Inhalt geän  -  dert  GS 2012, 55  Anhang 1  25.02.2013  01.08.2013  Inhalt geän  -  dert  GS 2013, 5  Anhang 1  24.02.2015  01.05.2015  Inhalt geän  -  dert  GS 2015, 7  Anhang 1  15.12.2015  01.03.2016  Inhalt geän  -  dert  GS 2015, 59  Anhang 1  13.09.2016  01.12.2016  Inhalt geän  -  dert  GS 2016, 29  Anhang 1  16.05.2017  01.08.2017  Inhalt geän  -  dert  GS 2017, 17  Anhang 1  30.03.2021  01.08.2021  Inhalt geän  -  dert  GS 2021, 12  Anhang 1  05.07.2021  01.10.2021  Inhalt geän  -  dert  GS 2021, 24  Anhang 2  29.05.2012  01.07.2012  Inhalt geän  -  dert  GS 2012, 32  Anhang 2  03.09.2012  01.01.2013  Inhalt geän  -  dert  GS 2012, 55  Anhang 2  25.02.2013  01.08.2013  Inhalt geän  -  dert  GS 2013, 5  Anhang 2  24.02.2015  01.05.2015  Inhalt geän  -  dert  GS 2015, 7  Anhang 2  15.12.2015  01.03.2016  Inhalt geän  -  dert  GS 2015, 59  Anhang 2  13.09.2016  01.12.2016  Inhalt geän  -  dert  GS 2016, 29  Anhang 2  22.06.2020  01.01.2021  Inhalt geän  -  dert  GS 2020, 34  Anhang 2  25.01.2021  01.04.2021  Inhalt geän  -  dert  GS 2021, 5  Anhang 2  05.07.2021  01.10.2021  Inhalt geän  -  dert  GS 2021, 24  Anhang 2  30.11.2021  01.02.2022  Inhalt geän  -  dert  GS 2021, 55  Anhang 2  23.08.2022  01.01.2023  Inhalt geän  -  dert  GS 2022, 28
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang 1  1  )  zur Verordnung über die Sitzungsgelder und die  Sitzungspauschalen  Sitzungsgelder: Zuweisung der Kommissionen und nebenamtlichen  Gerichte in eine Kategorie nach § 2 der Verordnung  Bau- und Justizdepartement  Kategorie 2:  100 Franken pro Sitzung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  3  )  Raumplanungskommission  Verkehrskoordinationskommission  Kategorie 3:  120 Franken pro Sitzung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  4  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  Kategorie 4:  140 Franken pro Sitzung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  6  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  7  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  8  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  9  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  10  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  11  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  12  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   Anhang 1 Fassung vom 5. Juli 2021.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   'Prüfungskommission für Verwaltungsbeamte der Amtsger  ichte' aufgehoben  am 22. April 2008 JPV.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )   'Kantonale Einbürgerungskommission' aufgehoben am 21  . Oktober 2003.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )   Arbeitsgerichte aufgehoben am 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )   Jugendgericht aufgehoben am 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )   Amtsgerichte aufgehoben am 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )   'Finanzausgleichsrekurskommission' aufgehoben am 12. J  uli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )   Schätzungskommission des Kantons Solothurn aufgehoben  am 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  )   'Rekursschätzungskommission SGV' aufgehoben am 12. Jul  i 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  )  'Landwirtschaftliche Rekurskommission' aufgehoben am  12. Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  )  Anwaltskammer aufgehoben am 28. September 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12  )  Juristische Prüfungskommission aufgehoben am 28. Sept  ember 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Kategorie 5:  160 Franken pro Sitzung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  1  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  3  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  4  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  5  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  6  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  7  )  Departement für Bildung und Kultur  Kategorie 1:  80 Franken pro Sitzung:  8  )  Kuratorium für Kulturförderung  Kantonale Lehrmittelkommission  Kategorie 2:  100 Franken pro Sitzung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  9  )  Maturitätskommission (inkl. Maturitätsprüfungsexperten   oder –expertinnen, wenn  sie an einer Sitzung der Maturitätsprüfungskommission t  eilnehmen müssen)  Fachmittelschulkommission  10  )  Prüfungskommissionen  Schulkommission des Berufsbildungszentrums Olten  11  )  Schulkommission des Berufsbildungszentrums Solothurn-Gren  chen  12  )  Kommission des Zeitzentrums Grenchen  13  )  Expertenkommission der Höheren Fachschule für Gesundhei  ts- und Sozialberufe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  15  )  Kategorie 4:  140 Franken pro Sitzung:  Beschwerdekommission der Berufsbildung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   Kantonales Steuergericht aufgehoben am 27. Januar 2  009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   'Kantonales Kassationsgericht' aufgehoben am 12. J  uli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )   Kantonales Versicherungsgericht; Suppleanten aufge  hoben am 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )   'Kriminalgericht; Laienrichter und Suppleanten' aufg  ehoben am 12. Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )   Obergericht, Suppleanten aufgehoben am 27. Januar 2  009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )   Kantonales Verwaltungsgericht; Suppleanten aufgeho  ben am 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )   Schiedsgericht in der Kranken und Unfallversicherun  g aufgehoben am
                        
                        
                    
                    
                    
                27. Januar 2009.
                            8  )   Kategorie 1 eingefügt am 16. Mai 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  )   'Koordinationskommission Bildung (inkl. deren Aussc  hüsse)' aufgehoben am
                        
                        
                    
                    
                    
                12. Juli 2005.
                            10  )  Eingefügt am 25. Februar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  )  Eingefügt am 25. Februar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12  )  Eingefügt am 25. Februar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13  )  Eingefügt am 25. Februar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            14  )  Eingefügt am 25. Februar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            15  )  'Schulkommission des Bildungszentrums für Gesundheitsb  erufe' aufgehoben am
                        
                        
                    
                    
                    
                25. Februar 2013.
                            3  Kategorie 5:  160 Franken pro Sitzung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  1  )  Museumsrat des Museums Altes Zeughaus (MAZ)  2  )  Stiftungsrat der St. Ursen-Vorsorgestiftung  3  Paritätische  Verwaltungskommission  der  Pensionskasse  für  die  christkatholischen  und evangelisch-reformierten Pfarrer des Kantons Solot  hurn  4  )  Finanzdepartement  Kategorie 2:  100 Franken pro Sitzung:  Prüfungskommission für Verwaltungsbeamte der Amtschreib  ereien
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  5  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  6  )  Departement des Innern  Kategorie 2:  100 Franken pro Sitzung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  7  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  8  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  9  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  10  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  11  )  Kantonale Verkehrskommission
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  12  )  Vermittlungskommission bei öffentlich-rechtlichen Ans  tellungen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  13  )  Fachkommission Alter
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   'Schulrat der Pädagogischen Fachhochschule' aufgeho  ben am 25. Februar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   Eingefügt am 16. Mai 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )   Eingefügt am 16. Mai 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )   Eingefügt am 16. Mai 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )   Kategorie 3 aufgehoben am 12. Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )   Kategorie 5 aufgehoben am 16. Mai 2017.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )   Aufsichtskommission für den Straf- und Massnahmenvollzu  g des Kantons auf-  gehoben am 11. Januar 2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )   Aufsichtskommission des Therapiezentrums "Im Schache"  aufgehoben am
                        
                        
                    
                    
                    
                11. Januar 2011.
                            9  )   Stiftungsräte der 4 Spitäler aufgehoben am 12. Juli  2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  )  Ethikkommission aufgehoben am 12. Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  )  Kontrollkommission für das staatliche Motorfahrzeugw  esen aufgehoben am
                        
                        
                    
                    
                    
                11. Januar 2011.
                            12  )  Schulkommission des Bildungszentrums für Gesundheitsbe  rufe aufgehoben am
                        
                        
                    
                    
                    
                11. Januar 2011.
                            13  )  Jugendkommission aufgehoben am 11. Januar 2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  1  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  2  )  Fachkommission Straf- und Massnahmenvollzug  3  )  Fachkommission Prävention  4  )  Fachkommission Familie und Jugend  5  )  Fachkommission Integration  6  )  Fachkommission Sozialleistungen  7  )  Fachkommission Menschen mit Behinderungen  8  )  Kategorie 3:  120 Franken pro Sitzung:  Mietschlichtungsbehörden der Oberämter  Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz der Ob  erämter für Verhältnisse nach  Obligationenrecht  Kategorie 4:  140 Franken pro Sitzung:  9  )  Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden  Volkswirtschaftsdepartement  Kategorie 2:  100 Franken pro Sitzung:  Kantonale Fischereikommission  Kantonale Jagdkommission  Schätzungskommissionen SGV  Begleitkommission Mehrjahresprogramm Landwirtschaft  Fachkommission Bürgerrecht  10  )  Kategorie 3:  120 Franken pro Sitzung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  11  )  Begleitkommission Mehrjahresprogramm Landwirtschaft  Finanzausgleichskommission  12  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   Fachkommission für Suchthilfe aufgehoben am 11. Januar   2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )   'Kantonale Einbürgerungskommission' aufgehoben am 12  . Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )   Eingefügt am 11. Januar 2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )   Eingefügt am 11. Januar 2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )   Eingefügt am 11. Januar 2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )   Eingefügt am 11. Januar 2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )   Eingefügt am 11. Januar 2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )   Eingefügt am 11. Januar 2011.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  )   Kategorie 4 angefügt am 3. September 2012.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  )  Zeile 5 angefügt am 12. Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  )  Zeile 1 aufgehoben am 20. April 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12  )  Zeile 3 angefügt am 12. Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  Kategorie 4:  140 Franken pro Sitzung:  Kommission für Investitionshilfen in der Landwirtschaft  Kommission der Kantonalen Arbeitsmarktpolitik  Kantonales Einigungsamt  Wirtschaftsrat  Kategorie 5:  160 Franken pro Sitzung:  Verwaltungskommission SGV
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  1  )  Staatskanzlei  2  )  Kategorie 4: 140 Franken  Anwaltskammer  Juristische Prüfungskommission  Gerichte
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Kategorie 3: 120 Franken pro Sitzung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  4  )  Kategorie 4: 140 Franken pro Sitzung  Amtsgerichte  Jugendgericht  Schätzungskommission des Kantons Solothurn  Kategorie 5: 160 Franken pro Sitzung  Kantonales Steuergericht  Kantonales Versicherungsgericht, Suppleanten  Obergericht, Suppleanten  Kantonales Verwaltungsgericht; Suppleanten  Schiedsgericht in der Kranken- und Unfallversicherung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )   Zeile 2 ‘Verwaltungsrat der Ausgleichskasse des K  antons Solothurn und der  Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Solothurn’ au  fgehoben am 5. Juli
                        
                        
                    
                    
                    
                2021.
                            2  )   Abschnitt Staatskanzlei eingefügt am 28. September 201  0.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )   Abschnitt Gerichte angefügt am 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )   Arbeitsgerichte aufgehoben am 9. November 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Anhang 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  zur Verordnung über die Sitzungsgelder und die  Sitzungspauschalen  Festsetzung der Sitzungspauschalen nach § 9 der Verordnung  Franken  Bau- und Justizdepartement
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12  )  Flurnamenkommission  Bezirksvertreter oder -vertreterinnen: für besondere Si  tzungsvorbe-  reitung, Pauschale pro Halbtag  100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Anhang 2 Fassung vom 23. August 2022.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Abschnitt Obergericht aufgehoben am 27. Januar 200  9.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Abschnitt Versicherungsgericht aufgehoben am 27. J  anuar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Abschnitt Amtsgericht aufgehoben am 27. Januar 2009  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  Abschnitt Arbeitsgericht aufgehoben am 27. Januar  2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )  Abschnitt Jugendgericht aufgehoben am 27. Januar 2  009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )  Abschnitt Steuergericht aufgehoben am 27. Januar 20  09.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )  Abschnitt Kantonale Schätzungskommission aufgehoben a  m 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  )  Abschnitt Schiedsgericht in der Kranken- und Unfal  lversicherung aufgehoben  am 27. Januar 2009.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  )  Abschnitt Anwaltskammer aufgehoben am 28. September 20  10.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            11  )  Abschnitt Juristische Prüfungskommission aufgehoben   am 28. September 2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            12  )  Abschnitt Prüfungskommission für Verwaltungsbeamte d  er Amtsgerichte auf-  gehoben am 22. April 2008 JPV.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            13  )  Abschnitt Einbürgerungskommission aufgehoben am 21.  Oktober 2003.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Franken  Departement für Bildung und Kultur  Qualifikationsverfahren der beruflichen Grundbildung  1  )  Chefexperten oder Chefexpertinnen: für Aufsicht, Korr  ektur, Bewer-  tung der Prüfungen, Betreuung bei der Einsichtnahme  in die Prü-  fungsakten, Ausarbeitung von Stellungnahmen; pro Stunde  Maximum pro Tag: 12 Stunden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Sofern die Anreisezeit zum Prüfungsort länger als 2 Stun  den dauert,  kann die Prüfungsleitung auf Antrag die Reisezeit en  tschädigen;  pro Stunde  Für die Vorbereitung der Prüfungen: pauschal pro Kan  didat oder  Kandidatin  Zusätzlich eine Grundpauschale pro Berufsfeld bei fo  lgender Anzahl  von Kandidaten und Kandidatinnen:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1 – 5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6 – 25
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            26 – 50
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            51 – 75
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            76 – 100  Ab 101  Sofern die Vorbereitung auf Grund zusätzlicher Aufwend  ungen, ins-  besondere für die Erstellung von Prüfungsaufgaben be  sonders zeitin-  tensiv ist, kann die Prüfungsleitung je nach Dauer d  er Prüfung auf  Gesuch hin eine höhere Entschädigung festlegen;  Für die Expertensitzung: Pauschale pro Prüfungsrunde (  Taggeld)  Für die Teilnahme am obligatorischen Expertenkurs (Tagg  eld)  Für das Sammeln und Verwalten von Kompetenznachweisen;  pro Kompetenznachweis aus dem Lehrbetrieb  pro Kompetenznachweis aus einem überbetrieblichen Kurs  Experten und Expertinnen: für Aufsicht, Korrektur, Be  wertung der  Prüfungen, Betreuung bei der Einsichtnahme in die Pr  üfungsakten,  Ausarbeitung von Stellungnahmen; pro Stunde  Maximum pro Tag: 12 Stunden
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            45
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            45
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            20
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            500
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1’000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1’250
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1’500
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1’750
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2’000  bis 5’000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            380
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            380
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                2.50
                            45
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Abschnitt Qualifikationsverfahren der beruflichen Gr  undbildung eingefügt am
                        
                        
                    
                    
                    
                24. Februar 2015.
                            2  )  Fassung vom 23. August 2022.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Fassung vom 23. August 2022.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Fassung vom 22. Juni 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  Fassung vom 22. Juni 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )  Fassung vom 22. Juni 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )  Fassung vom 22. Juni 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )  Fassung vom 22. Juni 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Sofern die Anreisezeit zum Prüfungsort länger als 2 Stun  den dauert,  kann die Prüfungsleitung auf Antrag die Reisezeit en  tschädigen;  pro Stunde  Für die Vorbereitung der Prüfungen: pro Stunde  Maximum pro Prüfungsrunde: 8 Stunden  Für die Expertensitzung: Pauschale pro Prüfungsrunde (  1/2 Taggeld)  Für die Teilnahme am obligatorischen Expertenkurs (Tagg  eld)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            45
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            45
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            190
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            380
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Beschwerdekommission der Berufsbildung  Mitglieder
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  ): pro Beschwerdefall  Mitglieder: für das Aktenstudium, pro Sitzung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            105
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            200  Berufsmaturitätsprüfungen  Experten oder Expertinnen: für Genehmigung der Prüfung  saufgaben,  Überwachung Prüfungsorganisation, Beiwohnung der Pr  üfung, Be-  richt verfassen über Prüfungsverlauf, Prüfungsevaluati  on; pro Stunde  40  Maturitätsprüfungen  Ressortleitende der Maturitätskommission: für Arbeite  n ausserhalb  der Sitzungen; pauschal jährlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )  2‘000  Fachexperten oder Fachexpertinnen: insbesondere für Gen  ehmigung  der mündlichen und mündlich-praktischen Prüfungsaufga  ben, Über-  wachung Prüfungsorganisation, Beiwohnung der Prüfun  g, Bericht  verfassen über Prüfungsverlauf, Prüfungsevaluation, Sch  ulbesuche  und Besprechungen; pro Stunde
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )  40
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  9  )  Finanzdepartement
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  )  Franken  Prüfungskommission für Verwaltungsbeamte der Amtschrei-  bereien:  Mitglieder: für das Stellen und die Korrektur einer  schriftlichen Arbeit  320  Mitglieder: für die Vorbereitung der mündlichen Prüf  ung  75
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Fassung vom 22. Juni 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Fassung vom 23. August 2022.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Fassung vom 22. Juni 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Fassung vom 22. Juni 2020.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5  )  Fassung vom 30. November 2021.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  )  Fassung vom 30. November 2021.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  )  Eingefügt am 25. Februar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            8  )  Fassung vom 25. Februar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            9  )  Abschnitt Schulrat der Pädagogischen Fachhochschule   aufgehoben am 25. Feb-  ruar 2013.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            10  )  Abschnitt Pensionskasse aufgehoben am 13. September  2016.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  Departement des Innern  Vermittlungskommission bei öffentlich-rechtlichen Anstellu  n-  gen  Franken  Mitglieder: für das Aktenstudium, pro Sitzung  200  Mietschlichtungsstelle  Mitglieder: für das Aktenstudium, pro Sitzung  200  Schlichtungsstelle nach dem Gleichstellungsgesetz für Ar-  beitsverhältnisse nach dem Obligationenrecht  Mitglieder: für das Aktenstudium, pro Sitzung  200  Kantonale Ethikkommission  Mitglieder: für das Aktenstudium; pro Sitzung  130
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde  2  )  Mitglieder: für das Aktenstudium und Abklärungen; pr  o Sitzung,  unabhängig von der Anzahl Fälle  200  Sofern das Aktenstudium oder die Abklärungen besonder  s zeitrau-  bend sind, kann das Präsidium der KESB diese Entschäd  igung ange-  messen erhöhen  bis 700  Volkswirtschaftsdepartement  Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudever-  sicherung  Franken  Präsident: für das Aktenstudium (zahlbar an die Staats  kasse)  5'000  Mitglieder: für das Aktenstudium, pro Jahr  3'000  Nebenamtliche Schätzer oder Schätzerinnen der Schätzungs-  kommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung  pro Halbtag  200
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Fachkommission Bürgerrecht  4  )  Mitglieder: für Zirkularbeschlüsse pro Sendung  100
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Abschnitt Einbürgerungskommission aufgehoben am 12.  Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Abschnitt Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ang  efügt am 3. September
                        
                        
                    
                    
                    
                2012.
                            3  )  Fassung vom 29. Mai 2012.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Abschnitt Fachkommission Bürgerrecht angefügt am 12.  Juli 2005.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...  1  )  Kommission für Investitionshilfen in der Landwirtschaft  2  )  Mitglieder: für das Aktenstudium, pro Sitzung  200  Staatskanzlei  3  )  Anwaltskammer  Franken  Präsident  oder  Präsidentin:  für  Arbeiten  ausserhalb    der  Sitzungen,  jährlich  1'500  Mitglieder und Ersatzmitglieder: für das Aktenstudium,   pro Sitzung,  unabhängig von der Dauer und der Anzahl Fälle sowie fü  r Zirkulati-  onsbeschlüsse  130  Mitglieder und Ersatzmitglieder: für die Übernahme ein  es Normalre-  ferates, vom Präsident oder von der Präsidentin zugespr  ochen; pro  Referat  350  Mitglieder und Ersatzmitglieder: für die Übernahme ein  es besonders  aufwändigen Referates; vom Präsident oder von der Präs  identin zu-  gesprochen; pro Referat  bis 700  Juristische Prüfungskommission  Mitglieder  oder  Ersatzmitglieder: für das Stellen eine  r schriftlichen  Aufgabe; pro Aufgabe  250  Referent oder Referentin: für die Korrektur der Lösu  ng einer schriftli-  chen Aufgabe, pro Aufgabenlösung  70  Andere Mitglieder: für die Korrektur der Lösung eine  r schriftlichen  Aufgabe, pro Aufgabenlösung  40  Mitglieder oder Ersatzmitglieder: für die Vorbereitun  g der mündli-  chen Prüfung, pro Prüfungstag  105  Mitglieder  oder  Ersatzmitglieder:  für  den  Aufwand  im  Z  usammen-  hang mit Beschwerden gegen Entscheide der Kommission;  pro Stunde  180  Franken  Gerichte  Obergericht / Verwaltungsgericht / Versicherungsgericht  Ersatzrichter oder Ersatzrichterin: für das Aktenstud  ium; pro Sitzung,  unabhängig von deren Dauer und der Anzahl Fälle  130
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Abschnitt Verwaltungsrat der Ausgleichskasse des Ka  ntons Solothurn und der  Invalidenversicherungs-Stelle des Kantons Solothurn auf  gehoben am 5. Juli
                        
                        
                    
                    
                    
                2021.
                            2  )  Abschnitt Kommission für Investitionshilfen in der Land  wirtschaft eingefügt am
                        
                        
                    
                    
                    
                25. Januar 2021.
                            3  )  Abschnitt Staatskanzlei eingefügt am 28. September 201  0.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6  Sofern das Aktenstudium besonders zeitraubend ist, kan  n der Kam-  mergerichtspräsident oder die Kammer, bzw. der Präsiden  t oder die  Präsidentin des Verwaltungs-, bzw. Versicherungsgeri  chts diese Ent-  schädigung angemessen erhöhen  bis 700  Ersatzrichter oder Ersatzrichterin: Bei der Übernahme  von Referaten  wird die Entschädigung nach dem Arbeitsaufwand durch   den Kam-  mergerichtspräsidenten oder die Kammergerichtspräsiden  tin, bzw.  den Präsidenten oder die Präsidentin des Verwaltung  s-, bzw. Versi-  cherungsgerichts festgesetzt. Der Stundenansatz wird d  urch die Ge-  richtsverwaltungskommission auf Antrag des Obergericht  s bestimmt.  Amtsgericht  Amtsrichter oder Amtsrichterin und Ersatzrichter oder  Ersatzrichterin:  für das Aktenstudium; pro Sitzung, unabhängig von der A  nzahl Fälle  200  Sofern das Aktenstudium besonders zeitraubend ist, kan  n der Amts-  gerichtspräsident oder die Amtsgerichtspräsidentin d  iese Entschädi-  gung angemessen erhöhen  bis 700  Für Sitzungen sowie deren Vor- und Nachbereitung, pro  Stunde  70
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Jugendgericht  Jugendrichter und Ersatzrichter: für das Aktenstudiu  m; pro Sitzung,  unabhängig von deren Dauer und der Anzahl Fälle  200  Steuergericht  Präsident oder Präsidentin: für Arbeiten ausserhalb   der Sitzungen;  jährlich  Vizepräsident oder Vizepräsidentin: für Arbeiten auss  erhalb der Sit-  zungen bei Übernahme des Vorsitzes bei Sitzungen, pausch  al jähr-  lich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            25‘000
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1‘000  Mitglieder: für Arbeiten ausserhalb der Sitzungen pau  schal jährlich  Ersatzmitglieder: für Arbeiten ausserhalb der Sitzungen   pauschal  jährlich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3‘600
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            540
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Vizepräsident oder Vizepräsidentin, Mitglieder, Ersat  zrichter oder  Ersatz-Richterin und Stellvertretungen des Sekretärs o  der der Sekre-  tärin: für das Aktenstudium; pro Sitzung, unabhängig vo  n deren Dau-  er und der Anzahl Fälle  130
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  Abschnitt Arbeitsgerichte aufgehoben am 9. November  2010.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  )  Eingefügt am 13. September 2016.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  )  Fassung vom 15. Dezember 2015.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4  )  Fassung vom 15. Dezember 2015.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            7  Präsident oder Präsidentin, Vizepräsident oder Vizepr  äsidentin, Mit-  glieder und Ersatzrichter oder Ersatzrichterin: bei Ü  bernahme von  Referaten wird die Entschädigung nach dem Arbeitsauf  wand durch  den Präsidenten oder die Präsidentin festgesetzt. Es   kommt der glei-  che Stundensatz zur Anwendung wie bei den Ersatzrichter  innen und  –richtern des Obergerichts  Stellvertreter oder Stellvertreterin des Sekretärs oder  der Sekretärin:  für die Formulierung der an der Sitzung gefällten Urtei  le; pro Sit-  zung, unabhängig von deren Dauer und der Anzahl Fälle  450  Kantonale Schätzungskommission  Präsident oder Präsidentin: für Arbeiten ausserhalb   der Sitzungen;  pauschal jährlich  10‘000  Vizepräsident oder Vizepräsidentin: für Arbeiten auss  erhalb der Sit-  zungen bei Übernahme des Vorsitzes bei Sitzungen, pausch  al jährlich  4‘000  Mitglieder: für Arbeiten ausserhalb der Sitzungen; pa  uschal jährlich  2'000  Ersatzmitglieder: für Arbeiten ausserhalb der Sitzungen  ; pro Sitzung  300  Vizepräsident oder Vizepräsidentin, Mitglieder und Er  satzmitglieder:  für das Aktenstudium; pro Sitzung, unabhängig von deren   Dauer und  der Anzahl Fälle  200  Stellvertretung des Aktuars oder der Aktuarin; für da  s Aktenstudium;  pro Sitzung  200  Stellvertretung des Aktuars oder der Aktuarin; für di  e Formulierung  der an den Sitzungen gefällten Urteile; pro Sitzung  230  Selbständigerwerbende als Stellvertretung des Aktuars  oder der Ak-  tuarin: für die Formulierung der an der Sitzung gefällt  en Urteile; pro  Sitzung  345  Schiedsgericht in der Kranken- und Unfallversicherung  Mitglieder: für das Aktenstudium; pro Sitzung, unabhän  gig  von deren Dauer und der Anzahl Fälle  130  Selbständigerwerbende: pro Sitzung zusätzlich  35