Standeskommissionsbeschluss über Gebühren der Staatsanwaltschaft
Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über Gebühren der Staatsanwaltschaft vom 28. August 2007 (Stand 28. August 2007) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Ziff. 2550 der Verordnung über die Gebühren der kantonalen Verwaltung (GebV) vom 25. Juni 2007, beschliesst:
Art. 1
1 Bei Einvernahmen ist pro Mann 1 ) und Stunde der Betrag von Fr. 120.-- in Rechnung zu stellen.
Art. 2
1 Die Haftkosten pro Mann und Tag betragen Fr. 150.--.
Art. 3
1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Ge - schlechter.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
28.08.2007 28.08.2007 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 28.08.2007 28.08.2007 Erstfassung -
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