Beschluss des Regierungsrates betreffend Zuständigkeit zur Verzeigung von an Bord schweizerischer Seeschiffe begangenen Übertretungen
Übertretungen auf Seeschiffen: RRB Beschluss des Regierungsrates betreffend Zuständigkeit zur Verzeigung von an Bord schweizerischer Seeschiffe begangenen Übertretungen Vom 21. Mai 1965 (Stand 1. Juli 2016) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Für Straftaten, die an Bord schweizerischer Seeschiffe begangen werden, wird die Staatsanwalt - schaft zuständig erklärt. Ausgenommen sind diejenigen Verfahren, für welche gemäss Bundesgesetz über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge vom 23. September 1953
1 ) Seeschifffahrtsamt als überweisende Behörde bezeichnet wird. Dies ist zu publizieren.
2 )
1) SR .
2) Fassung vom 28. Juni 2016, wirksam seit 1. Juli 2016 (KB 02.07.2016)
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