Verordnung über die Verwendung des offiziellen Formulars für neue Mietverträge (222.3.12)
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Verordnung über die Verwendung des offiziellen Formulars für neue Mietverträge

Verordnung über die Verwendung des offiziellen Formulars für neue Mietverträge vom 26.11.2002 (Fassung in Kraft getreten am 01.01.2003) Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf Artikel 27 des Ausführungsgesetzes vom 9. Mai 1996 über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) und

Artikel 2 des entsprechenden Ausführungsreglements vom 3. Juni 1997

(MPVR); in Erwägung: Gemäss Artikel 27 Abs. 1 MPVG muss ein Vermieter von Wohnungen im Kanton beim Abschluss eines neuen Mietvertrags, solange der Wohnungs - mangel anhält, das offizielle Formular nach Artikel 270 Abs. 2 des Obliga - tionenrechts (OR) verwenden. Gemäss Artikel 2 MPVR besteht ein Wohnungsmangel im Sinne des Geset - zes, wenn der Leerwohnungsbestand im Kanton unter 1,8 % des Wohnungs - bestands liegt. Am 1. Januar 2002 betrug der Leerwohnungsbestand im Kanton 1,28 % (Stand am 31. Dezember 2001: 1347 freie Wohnungen auf einen Bestand von 104'874 Wohnungen). Es besteht also klar Wohnungsmangel, und die Verwendung des entspre - chenden Formulars muss im ganzen Kanton obligatorisch erklärt werden. Auf Antrag der Volkswirtschafts-, Verkehrs- und Energiedirektion, beschliesst:

Art. 1

1 Die in Artikel 270 Abs. 2 OR vorgesehene Verwendung des offiziellen For - mulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrags wird im ganzen Kanton obligatorisch erklärt.

Art. 2

1 Das offizielle Formular ist beim Wohnungsamt erhältlich.

Art. 3

1 Der Beschluss vom 3. Juni 1997 über die Verwendung des offiziellen For - mulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrags (SGF 222.3.12) wird auf - gehoben.

Art. 4

1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
26.11.2002 Erlass Grunderlass 01.01.2003 2002_129 Änderungstabelle – Nach Artikel Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002) Erlass Grunderlass 26.11.2002 01.01.2003 2002_129
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