Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Fachschulvereinbarung --> 413.911
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur interkantonalen Fachschulvereinbarung vom 14. Juni 1999 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872, beschliesst: Art. 1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Fachschul-Vereinbarung vom
27. August 1998 bei.
Art. 2
Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission. Art. 3 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
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