Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe
                            Abs. 2 des Bundesgesetzes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)   und in die kantonale Ge-
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1997  über  den  Wehrpflichter-  Zuständigkeit  Mahngebühren  Inkrafttreten