Standeskommissionsbeschluss über den Vollzug der Schall- und Laserverordnung
                            Kanton Appenzell Innerrhoden  Standeskommissionsbeschluss über den  Vollzug der Schall- und Laserverordnung  vom 22. Januar 2008 (Stand 22. Januar 2008)  Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.  Rh.,  gestützt   auf   Art.   12   der   Verordnung   über   den   Schutz   des   Publikums   von  Veranstaltungen vor gesundheitsgefährdenden  Schalleinwirkungen und La  -  serstrahlen (Schall- und Laserverordnung, SLV) vom 28.  Februar 2007,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Der Vollzug  der  Schall- und  Laserverordnung   obliegt dem  Bau-  und Um  -  weltdepartement, soweit dieser Beschluss nicht eine andere Behörde als zu  -  ständig bezeichnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Die wegen wiederholtem Verstoss gegen die Schall- und Laserverordnung  allenfalls  erforderliche   Einrichtung  einer  elektronischen   Schallüberwachung  oder -begrenzung gemäss Art. 15 Abs. 3 der Schall- und Laserverordnung  wird   auf   Antrag   des   Bau-   und   Umweltdepartementes   vom   Justiz-,   Polizei-  und Militärdepartement angeordnet.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3
                            1  Die Kontrolle der Einhaltung der Verordnungsvorschriften durch die Veran  -  stalter können vertraglich Dritten übertragen werden. Diesbezügliche Verträ  -  ge bedürfen der Genehmigung des Bau- und Umweltdepartementes.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 4
                            1  Dieser Beschluss tritt nach der Annahme durch die Standeskommission in  Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  cGS Publikati  -  on
                        
                        
                    
                    
                    
                22.01.2008 22.01.2008 Erlass Erstfassung -
                            Änderungstabelle – Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  cGS Publikati  -  on  Erlass  22.01.2008  22.01.2008  Erstfassung  -