Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen
Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen * vom 1. April 2003 (Stand 24. Mai 2016) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 34 des Gesundheitsgesetzes vom 26. April 1998 und Art. 7 der Verordnung zum Gesundheitsgesetz vom 27. März 2000, * beschliesst:
Art. 1 * Zuständige Stellen
1 Der Vollzug des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen obliegt unter der Aufsicht des Gesundheits- und Sozialdepartements dem Kantonsarzt.
Art. 2 Aufgaben des Kantonsarztes
1 Der Kantonsarzt ist insbesondere zuständig für: a) die Anordnung der Überwachung und Absonderung von Personen mit einer übertragbaren Krankheit; b) den Antrag für die Anordnung einer Zwangsuntersuchung und die Verpflichtung zu Probeentnahmen von Personen, die eine übertrag - bare Krankheit weiterverbreiten können; c) den Antrag auf ärztliche Untersuchungen bei drohenden oder bereits ausgebrochenen Epidemien; d) den Antrag auf Verbotsanordnung von bestimmten Tätigkeiten oder Berufen gegenüber Personen, die eine übertragbare Krankheit wei - terverbreiten können; e) den Antrag für Massnahmen zum Schutz der Allgemeinheit zur Ver - hütung der Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten; f) den Antrag für notwendige epidemiologischen Abklärungen.
Art. 3 Desinfektion und Entwesung
1 Das Gesundheits- und Sozialdepartement ist, allenfalls in Zusammenarbeit mit dem Kantonsarzt, dem Kantonstierarzt und dem Kantonschemiker, für die Desinfektion und die Entwesung zuständig.
Art. 4 Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
01.04.2003 01.04.2003 Erlass Erstfassung -
16.09.2014 16.09.2014 Ingress geändert -
24.05.2016 24.05.2016 Erlasstitel geändert -
24.05.2016 24.05.2016 Art. 1 geändert -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 01.04.2003 01.04.2003 Erstfassung - Erlasstitel 24.05.2016 24.05.2016 geändert - Ingress 16.09.2014 16.09.2014 geändert -
Art. 1 24.05.2016 24.05.2016 geändert -
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