Dekret betreffend die Gewährleistung der berufsbegleitenden oder teilweise berufsbeg... (413.510)
Dekret betreffend die Gewährleistung der berufsbegleitenden oder teilweise berufsbeg... (413.510)
Dekret betreffend die Gewährleistung der berufsbegleitenden oder teilweise berufsbegleitenden Weiterbildung mit Maturitätsabschluss
1) ,
2) beitritt;
3)
.
§ 3
1 Dieses Dekret tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Es ist zusammen mit der Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene vom 13. April 1993 im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
2 Es ersetzt das gleichnamige Dekret vom 23. Oktober 1989. Fussnoten:
1) SHR 410.100.
2) SHR 413.511.
3) SHR 413.512.
4) Amtsblatt 1993, S. 1031.