Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (411.214.2)
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Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule

1 Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) Vom 26. September 2010 Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c, 72 Ab satz 1 und 107 Absatz 1 der Verfassung des Kantons Solothurn (KV) vom 8. Ju ni 1986
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Re gierungsrates vom

15. Dezember 2009 (RRB Nr. 2009/2450)

beschliesst: I.

1. Der Kanton Solothurn tritt der interkantonalen Vere inbarung vom

14. Juni 2007 über die Harmonisierung der obligator ischen Schule

(HarmoS-Konkordat) bei.

2. Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der V ereinbarung

zuzustimmen, soweit es sich um Änderungen des Verfa hrens und der Organisation handelt.

3. Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss

Artikel 14 HarmoS-Konkordat zu kündigen.

4. Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Kantonsrat e inen Entwurf der

sich aus dem Beitrittsbeschluss ergebenden notwendi gen Verfassungs- und Gesetzesänderungen zu unterbreiten.

5. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug dieses Besch lusses beauftragt

und ermächtigt, die Vereinbarung im Namen des Kanto ns Solothurn zu unterzeichnen. II. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch das Volk mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft. Dieser Beschluss unterliegt dem obligatorischen Ref erendum. Angenommen in der Volksabstimmung vom 26. September 2010. Publiziert im Amtsblatt vom 26. November 2010. Inkrafttreten am 26. November 2010. ________________
1 ) BGS 111.1.
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