Reglement betreffend Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales (131.111)
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Reglement betreffend Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales

Reglement betreffend Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales (Hausordnung) Vom 26. April 2018 (Stand 10. Mai 2018) Die Geschäftsleitung des Landrats, gestützt auf §§ 13 und 55 des Gesetzes vom 21. November 1994
1 ) über die Or - ganisation und die Geschäftsführung des Landrats (Landratsgesetz), beschliesst:
1 Verhalten auf der Zuschauertribüne des Landratssaales

§ 1 Platzzahl, Reservationen, Zulassung

1 Die Platzzahl auf der Tribüne ist begrenzt. Die reservierten Plätze sind für angemeldete Gruppen freizuhalten. Die Mitarbeitenden der Landeskanzlei ha - ben das Recht, je nach Andrang die Besucherinnen und Besucher auf die Zuschauertribüne zuzulassen und weitere eventuell zurückzuweisen.

§ 2 Propagandaverbot

1 Im ganzen Regierungsgebäude dürfen während Landratssitzungen keine Pro - pagandamaterialien (Prospekte, Plakate, Transparente) verteilt oder sichtbar gemacht werden.

§ 3 Elektronische Geräte

1 Mobiltelefone und andere elektronische Geräte sind auf der Zuschauertribüne lautlos zu schalten.

§ 4 Lärmvermeidung

1 Zur Sicherstellung des Parlamentsbetriebes dürfen auf der Tribüne keine Un - muts- oder Beifallkundgebungen vorgebracht werden.
2 Wer die Verhandlungen stört, kann gemäss § 55 des Landratsgesetzes nach vorheriger Ermahnung auf Anweisung des Landratspräsidiums von den Wei - beln weggewiesen oder von der Polizei weggeführt werden.
1) GS 32.58, SGS 131 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.031

§ 5 Verantwortliche Begleitpersonen

1 Bei Schulklassen sind die begleitenden Lehrpersonen für die Einhaltung die - ser Grundsätze verantwortlich. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.031
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
26.04.2018 10.05.2018 Erlass Erstfassung GS 2018.031 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.031
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 26.04.2018 10.05.2018 Erstfassung GS 2018.031 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2018.031
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