Verordnung über die verdeckte Ermittlung
                            §  9
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1   Diese Verordnung tritt auf den 1. Februar 2005 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2   Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  Amtsblatt 2005, S. 149.