Vertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft über die Abgeltung von ... (649.213)
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Vertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft

Vertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Basel- Landschaft über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft Vom 16. März 2021 (Stand 1. August 2021) Die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft, vertreten durch ihre zuständigen Regierungsräte, schliessen folgenden Vertrag:
1 )

§ 1 Gegenstand

1 Dieser Vertrag regelt in Ergänzung zum Regionalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträ - gen (RSA 2009
2 ) ) die Abgeltung des Kantons Solothurn für Schulbesuche von Schülerinnen und Schülern aus Dornach, welche die Sekundarschule, Anforde - rungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft besuchen.

§ 2 Kantonsbeitrag

1 In Abweichung des ordentlichen Tarifs gemäss Anhang I zum RSA 2009 leis - tet der Kanton Solothurn dem Kanton Basel-Landschaft pro Schülerin oder Schüler und pro Schulsemester einen Kantonsbeitrag in der Höhe der durch - schnittlichen Vollkosten. Der jeweils geltende RSA-Tarif entspricht 85 % der Vollkosten.
2 Der Kantonsbeitrag ist jeweils für das ganze Semester geschuldet.
3 Die Stichdaten für die Ermittlung der Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie die Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge richten sich nach Art. 11 RSA 2009 .
1) Gemäss Mitteilung der BKSD vom 31. August 2021: Beschluss/Unterzeichnung RR SO: 5./27. Juli 2021; Beschluss/Un - terzeichnung RR BL: 16. März/17. August 2021.
2) SO: BGS 411.241 , BL: SGS 649.2 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2021.072

§ 3 Übertritt und Rechtspflege

1 Der Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundar - schule, Anforderungsniveau P, der Sekundarschulkreise Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.
2 Die Rechtspflege im Übertrittsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.
3 Nach dem Übertritt und insbesondere für die Schul- und Klassenzuteilung gelten für die Schülerinnen und Schüler aus Dornach die Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft.

§ 4 Vertragsdauer und Kündigung

1 Dieser Vertrag tritt am 1. August 2021 in Kraft.
2 Der Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen.
3 Während der 5-jährigen Vertragsdauer kann der Vertrag unter Einhaltung ei - ner Kündigungsfrist von 2 Jahren per 31. Juli schriftlich gekündigt werden.
4 Schülerinnen und Schüler aus Dornach, die zum Zeitpunkt des Vertragsen - des die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Kanton Basel-Landschaft besuchen, können diese dort beenden. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2021.072
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
16.03.2021 01.08.2021 Erlass Erstfassung GS 2021.072 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2021.072
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 16.03.2021 01.08.2021 Erstfassung GS 2021.072 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2021.072
Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn über die Abgeltung von Schulbesuchen von Schülerinnen und Schülern aus Dornach an der Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons BaseFlandschaft vom
05.07.2021 Die Kantone Basel-Landschaft und Solothurn, vertreten durch ihre Regierungen, schliessen folgenden Vertrag: $
1 Gegenstand
1 Dieser Vertrag regelt in Ergänzung zum Regiohalen Schulabkommen über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung von Beiträgen (RSA
2009) die Abgeltung des Kantons Solothurn für Schulbesuche von Schülerinnen und Schülern aus Dornach, welche die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und Laufental des Kantons Basel-Landschaft besuchen. $
2 Kantonsbeitrag I ln Abweichung des ordentlichen Taiifs gemäss Anhang I zum RSA
20Og leistet der Kanton Solothurn dem Kanton Basel-Landschaft pro Schülerin oder Schüler und pro Schulsemester einen Kantonsbeitrag in der Höhe der durchschnittlichen Vollkosten. Der jeweils geltende RSA-Tarif entspricht 85 % der Vollkosten.
2 Der Kantonsbeitrag ist jeweils für das ganze Semester geschuldet,
3 Die Stichdaten für die Ermittlung der Anzahl Schülbrinnen und Schüler sowie die Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge richten sich nach
Artikel
11 RSA 2009. $
3 Ubertritt und Rechtspflege
1 Der Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, der Sekundarschulkreise Birseck und Laufental des Kantons Basel- Landschaft richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.
2 Die Rechtspflege im Übertrittsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.
1
3 Nach dem Übertritt und insbesondere für die Schul- und Klassenzuteilung gelten für die Schülerinnen und Schüler aus Dornach die Bestimmungen des Kantons Basel-Landschaft. $
4 Vertragsdauer und Kündigung
1 Dieser Vertrag tritt am
1. August 2021 in Kraft.
2 Der Vertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen.
3 Während der fünfjährigen Vertragsdauer kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren per
31. Juli schriftlich gekündigt werden.
4 Schülerinnen und Schüler aus Dornach, die zum Zeitpunkt des Vertragsendes die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Kanton Basel-Landschaft besuchen, können diese dort beenden. Liestar,
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