Vom Kanton entrichtete Beiträge für Schüler der Berufs- und der Mittelschulen, die den freiwilligen Musikunterricht der Gemeinden besuchen
Vom Kanton entrichtete Beiträge für Schüler der Berufs- und der Mittelschulen, die den freiwilligen Musikunterricht der Gemeinden besuchen Vom 6. Oktober 1995 (Stand 1. Januar 1996) Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf § 4 der Verordnung über Staatsbeiträge an Musikunterricht vom 23. Mai 1995
1 ) verfügt:
§ 1
1 Für Schülerinnen und Schüler der Berufs- und der Mittelschulen, die den freiwilligen Musikunterricht der Gemeinden besuchen, entrichtet der Kan - ton pro Schülerinnen und Schüler und Jahr die nachgenannten Beiträge: Besol - dungsklas - se der Mu - siklehr - kraft:
2-er Grup - pe
2 )
3-er Grup - pe
3 )
4-er Grup - pe
4 )
5-er Grup - pe
5 )
6-er Grup - pe
6 ) M 1 1500 Fr. 1000 Fr. 750 Fr. 600 Fr. 500 Fr. M 2 1200 Fr. 800 Fr. 600 Fr.n 500 Fr. 400 Fr. M 3 1000 Fr. 700 Fr. 500 Fr. 400 Fr. 300 Fr.
§ 2
1 Diese Ansätze gelten erstmals ab 1. Januar 1996.
§ 3
1 Die Verfügung des Erziehungs-Departementes vom 11. November 1980
7 ) wird aufgehoben.
1) BGS 126.515.855.15 .
2) Anzahl Schüler/Schülerinnen pro Lektion
3) Anzahl Schüler/Schülerinnen pro Lektion
4) Anzahl Schüler/Schülerinnen pro Lektion
5) Anzahl Schüler/Schülerinnen pro Lektion
6) Anzahl Schüler/Schülerinnen pro Lektion
7) GS 88, 475 (BGS 126.515.855.151). In der GS nicht publiziert.
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