Standeskommissionsbeschluss über die Errichtung von Pflanzenschutzgebieten
Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Errichtung von Pflanzenschutzgebieten vom 14. August 2006 (Stand 14. August 2006) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh., gestützt auf Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über den Natur- und Heimat - schutz (VNH) vom 13. März 1989; beschliesst:
Art. 1
1 Als Pflanzenschutzgebiete werden erklärt und wie folgt umgrenzt: a) Fählen- und Altmanngebiet: Vom Stifel dem Weg entlang bis zur Abzweigung nach Widderalp, von der Wasserscheide entlang über die Widderalpstöcke, Hundstein, Freiheit, Fälenschafberg, Fälentür - me, Löchlibettersattel, von da in gerader Linie zum Altmannsattel, Alt - mann, Zwinglipass, Mutschen, Kühschnur, Chessi, Roslenfirst und zum Verbindungsweg Saxerlücke-Bollenwees, diesem entlang zur Bollenwees und wiederum zum Stifel; b) das ganze Gebiet der Alpen Sigel, obere Mans, Bogarten, ein - schliesslich Marwees und Dreifaltigkeitstürme; c) das ganze Messmergebiet, umgrenzt vom Seealpboden den Rot - chenner hinauf zum Lötzlisälpli, entlang der Wasserscheide über Hängeten, Hüenerberg, Säntis, Wagenlücke, Rossmad zum Stüber und wiederum hinunter zum Seealpboden; d) die beiden Reslenzapfen am Seealpsee (nordöstliche Landzungen); e) das Hochmoor Obere Helchen im Bezirke Schwende.
Art. 2
1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch Standeskommission in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
14.08.2006 14.08.2006 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 14.08.2006 14.08.2006 Erstfassung -
Feedback