Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Innovationsprojekts «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie»
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitrag des Kantons Zug zur Unterstützung des Innovationsprojekts «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie» (KRB Dekarbonisierung) Vom 27. Oktober 2022 (Stand 13. Januar 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich im Rahmen des Programms Zug+ an der «Zuger Initiative zur Dekarbonisierung der Industrie» für den Projektteil Methan-Pyrolyse mit maximal 1,72 Millionen Franken an den direkten Kosten. Der Betrag geht an den Verein zur Dekarbonisierung der Industrie.
2 Wird das Projekt frühzeitig abgebrochen oder betragen die Gesamtkos - ten des Teilprojekts Methan-Pyrolyse weniger als 8 Millionen Franken, be - teiligt sich der Kanton mit 22 Prozent an den effektiven Kosten des Teilpro - jekts.
§ 2
1 Der Betrag wird gestaffelt auf das Jahr des Baubeginns des Demonstrators und auf das Folgejahr im Verhältnis von ca. zwei Dritteln zu einem Drittel ausbezahlt.
§ 3
1 Die Volkswirtschaftsdirektion wird mit dem Vollzug dieses Beschlusses beauftragt. 1) BGS 111.1
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 27.10.2022 13.01.2023 Erlass Erstfassung GS 2023/003
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 27.10.2022 13.01.2023 Erstfassung GS 2023/003
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