Wintersportlager der Kantonsschulen Olten und Solothurn (414.675)
Wintersportlager der Kantonsschulen Olten und Solothurn (414.675)
Wintersportlager der Kantonsschulen Olten und Solothurn
Wintersportlager der Kantonsschulen Olten und Solothurn Vom 13. November 1973 (Stand 1. August 2002)
§ 1 *
1 Die Wintersportlager der Kantonsschulen Olten und Solothurn werden während der Ferien auf freiwilliger Basis durchgeführt. Vorbehalten bleibt Ziffer 3 .
§ 2 *
§ 3 *
§ 4
1 Die Entschädigungen für die Haupt- und die Gruppenleiter betragen: * a) an technische und administrative Hauptleiter
1 ) ; für Lager von bis zu
50 Teilnehmern wird die entschädigungsberechtigte Mitwirkung von
2, für Lager über 50 Teilnehmern von 3 Hauptleitern bewilligt; b) an Leiter mit entsprechendem Ausweis III von Jugend und Sport, so - fern sie als Gruppenleiter eingesetzt werden
2 ) ; c) an Leiter mit entsprechendem Ausweis II von Jugend und Sport.
3 ) ; d) an Leiter mit entsprechendem Ausweis I von Jugend und Sport und in Lagern, die keine Beiträge von Jugend und Sport erhalten, an Lei - ter ohne entsprechendem Ausweis von Jugend und Sport.
4 )
2 Schüler der Kantonsschulen, die als Leiter eingesetzt werden, erhalten keine Entschädigung.
§ 5
5 )
§ 6
1 Dieser Beschluss gilt ab Wintersemester 1973/1974.
1) Entschädigungen werden nicht aufgenommen, vgl. § 2 lit. f G über die Herausga - be einer Bereinigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober
1968.
2) Entschädigungen werden nicht aufgenommen, vgl. § 2 lit. f G über die Herausga - be einer Bereinigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober
1968.
3) Entschädigungen werden nicht aufgenommen, vgl. § 2 lit. f G über die Herausga - be einer Bereinigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober
1968.
4) Entschädigungen werden nicht aufgenommen, vgl. § 2 lit. f G über die Herausga - be einer Bereinigten Sammlung der solothurnischen Erlasse vom 6. Oktober
1968.
5) Betrifft die Verbuchung des Bundesbeitrages und wird nicht abgedruckt. GS 86, 246
1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
17.12.1976 01.08.1976 § 4 Abs. 1 geändert -
27.10.1987 12.11.1987 § 1 totalrevidiert -
27.10.1987 12.11.1987 § 2 aufgehoben -
17.06.2002 01.08.2002 § 3 aufgehoben -
2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
§ 1 27.10.1987 12.11.1987 totalrevidiert -
§ 2 27.10.1987 12.11.1987 aufgehoben -
§ 3 17.06.2002 01.08.2002 aufgehoben -
§ 4 Abs. 1 17.12.1976 01.08.1976 geändert -
3