Leitung der Geschäfte der Diözesanstände
1 Leitung der Geschäfte der Diözesanstände Beschluss der Diözesan-Konferenz vom 28. Weinmonat 1830 Es wird als Grundsatz aufgestellt, dass in reinen und ausschliesslichen Angelegenheiten des Bisthums Basel der Stand Solothurn als ausschrei- bender Kanton anzusehen ist.
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