Verordnung über die Gebühren der Prüfung in nicht ärztlicher Alternativ- und Komplementärmedizin
Verordnung über die Gebühren der Prüfung in nicht ärztlicher Alternativ- und Komplementärmedizin Vom 6. Dezember 2011 (Stand 1. Januar 2012) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf § 4 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren vom 9. März 1972
1 ) , beschliesst:
§ 1.
1 Die Kosten der Prüfungen in nicht ärztlicher Alternativ- und Kom - plementärmedizin tragen die Prüfungskandidatinnen und Prüfungs - kandidaten.
2 Für die Prüfungen sind folgende Gebühren zu entrichten: a) für die Anmeldung (Einzelpersonen) CHF 100; b) für die schriftliche Prüfung CHF 500; c) für die mündliche Prüfung CHF 1'400.
3 Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, welche aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen von Berufsverbänden angemeldet werden, haben folgende Gebühren zu entrichten: a) für die schriftliche Prüfung CHF 400; b) für die mündliche Prüfung CHF 1'400. Schlussbestimmung Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Januar 2012 wirk - sam.
1) SG 153.800 .
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