Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Stra... (386.6)
CH - BL

Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel-Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen

Landratsbeschluss betreffend Erteilung der Bewilligung zur Benützung öffentlicher Strassen an den Kanton Basel- Stadt für den Betrieb von Strassenbahnen Vom 1. Juli 1971 (Stand 1. Juli 1971) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 27 des Gesetzes vom 30. November 1916
1 ) über das Strassenwesen und einen Bericht des Re - gierungsrates vom 8. Juni 1971, beschliesst:
§ 1
1 Dem Kanton Basel-Stadt als Konzessionär der Basler Verkehrs-Betriebe wird die Benützung öffentlicher Strassen zum Betrieb von Strassenbahnen auf dem Gebiet des Kantons Basel-Landschaft bewilligt.
§ 2
1 Umfang und Dauer der Bewilligung entsprechen den in der vom Bund mit Wirkung ab 28. März 1973 zu erteilenden neuen Konzession
2 ) für die Strassen - bahnen des Kantons Basel-Stadt enthaltenen Bestimmungen.
1) GS 18.515, SGS 430
2) Erteilt durch Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1973 auf 50 Jahre, d.h. bis 28. März 2023. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
01.07.1971 01.07.1971 Erlass Erstfassung GS – * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 01.07.1971 01.07.1971 Erstfassung GS – * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS –
Markierungen
Leseansicht