Zuteilung des Ertrages der Bettagskollekte
                            1  Zuteilung des Ertrages der  Bettagskollekte  RRB vom 3. November 1978
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Für die Zuteilung des Ertrages der Bettagskollekte wird die mit Regie-
                            rungsratsbeschluss vom 20. Mai 1939
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  vorgenommene  Abgrenzung  fallen  gelassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Es sollen Institutionen auf Gesuch hin am Ertrag der Bettagskollekte
                            beteiligt  werden,  wenn  sie  trotz  öffentlicher  Unterstützung  auf  weitere  Hilfe angewiesen sind, um ihren Betrieb zweckmässig zu gestalten und in  Härtefällen zu Gunsten von Insassen beziehungsweise betrauten Personen  Massnahmen treffen zu können.  ________________
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  )  GS 74, 534.