Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprü... (416.353.451)
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Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen

1 Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen Vom 20. November 1989/16. Januar 1990 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn und der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband gestützt auf § 72 Absatz 4 des Gesetzes über die Berufsbildung und die Erwachsenenbildung vom 1. Dezember 1985
1 ) vereinbaren:

§ 1. 1. Grundsatz

Der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband (im folgenden Gewerbever- band) wird mit der Durchführung der Lehrabschlussprüfungen in den gewerblich-industriellen Berufen beauftragt.

§ 2. 2. Prüfungsreglement

1 Der Gewerbeverband regelt in einem Prüfungsreglement die Organisati- on, die Durchführung und die Finanzierung der Lehrabschlussprüfungen.
2 Das Prüfungsreglement bedarf der Genehmigung des Regierungsrates.

§ 3. 3. Dauer und Kündbarkeit

1 Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.
2 Sie ist mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils auf Ende eines Schuljahres kündbar.

§ 4. 4. Aufhebung bisherigen Rechts

Die Vereinbarung über die Durchführung der gewerblich-industriellen Lehrabschlussprüfungen vom 18. Juni 1976
2 ) wird aufgehoben.

§ 5. 5. Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. ________________
1 ) BGS 416.111.
2 ) GS 87, 75.
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