Beschluss des Regierungsrates betreffend die Prämiensätze der Viehversicherungskasse... (361.850)
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Beschluss des Regierungsrates betreffend die Prämiensätze der Viehversicherungskasse pro 2013 und der Aufstellung von Wertklassen der Kantonalen Viehversicherung für das Jahr 2013

Beschluss des Regierungsrates betreffend die Prämiensätze der Viehversicherungskasse pro 2013 und der Aufstellung von Wertklassen der Kantonalen Viehversicherung für das Jahr
2013 Vom 21. Mai 2013 (Stand 1. Januar 2013) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Ziffer 1.
1 Gestützt auf § 15 des Viehversicherungsgesetzes vom 14. Oktober
1971
1 ) sowie auf die §§ 3 und 42 der entsprechenden Verordnung vom

21. Dezember 1971

2 ) werden die Prämiensätze der Kantonalen Vieh - versicherungskasse für das Jahr 2013 wie folgt festgesetzt: Versicherungsklasse pro versichertes Tier Rinderklasse CHF 16 II. Klasse CHF 26 III. Klasse CHF 28 Ziffer 2.
1 Gestützt auf § 4 Abs. 2 des Viehversicherungsgesetzes vom 14. Okto - ber 1971
3 ) werden für das Jahr 2013 folgende Wertklassen aufgestellt, in welchen die versicherungspflichtigen Viehbesitzerinnen und -besit - zer des Kantons Basel-Stadt ihre Viehbestände versichern lassen kön - nen: Wertklasse Höchste Entschädi - gungsmöglichkeit für ein Tier Höchstbetrag der an - rechenbaren Schat - zungssumme Rinderklasse CHF 2'320 CHF 2'900 Wertklasse II CHF 2'720 CHF 3'400 Werklasse III CHF 3'120 CHF 3'900 Ziffer 3.
1 Dieser Beschluss ist zu publizieren.
4 )
1) SG 361.800 .
2) SG 361.810 .
3) SG 361.800 .
4) Publiziert am 25. 5. 2013.
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