Verordnung über das Internet-Amtsblatt
Verordnung über das Internet-Amtsblatt Vom 26. Juni 2007 (Stand 1. August 2007) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984
1 ) sowie § 5 des Gesetzes vom 16. November 2006
2 ) über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) be - schliesst:
§ 1 Internet-Publikationen, Verweildauer
1 Im Internet-Amtsblatt werden nur die in Absatz 2 aufgezählten Publikationen des gedruckten Amtsblatts veröffentlicht.
2 Die Verweildauer der Internet-Publikationen beträgt für die
a. allgemeinen Bekanntmachungen: ein laufendes und ein vergangenes Jahr,
b. ausserkantonalen Publikationen: ein laufendes und ein vergangenes Jahr,
c. Publikationen der Baugesuche: 3 Monate,
d. Publikationen der Betreibungs- und Konkursämter: 6 Monate,
e. Publikationen der Erbschaftsämter: 1 Woche,
f. Publikationen der Grundbuchämter betreffend Handänderungen: 12 Mo - nate,
g. Publikationen des Handelsregisteramtes: 12 Monate,
h. kirchlichen Publikationen: ein laufendes und ein vergangenes Jahr,
i. Publikationen der öffentlichen Planauflagen: ein laufendes und ein ver - gangenes Jahr,
j. Publikationen der politischen Rechte: ein laufendes und ein vergangenes Jahr,
k. Publikationen der Stellen-Ausschreibungen: publizierte Frist,
l. Publikationen der Submissions-Ausschreibungen: publizierte Frist,
m. Publikationen der Submissions-Zuschlagsentscheide: 14 Tage.
§ 2 Landeskanzlei
1 Die Landeskanzlei ist für die Einrichtung und die Pflege des Internet-Amts - blatts zuständig.
1) GS 29.276, SGS 100
2) GS 36.153 , SGS 211 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.0226
2 Die Landeskanzlei gestaltet die Internet-Publikationen so, dass eine Indexie - rung und Archivierung bei Suchmaschinen und Archivdiensten im Internet ver - hindert wird.
§ 3 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. August 2007 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.0226
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
26.06.2007 01.08.2007 Erlass Erstfassung GS 36.0226 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.0226
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 26.06.2007 01.08.2007 Erstfassung GS 36.0226 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 36.0226
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