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Beschluss des Regierungsrates betreffend Einschreibegebühr für verspätete Anmeldungen für die staatlichen Kindergärten

Beschluss des Regierungsrates betreffend Einschreibegebühr für verspätete Anmeldungen für die staatlichen Kindergärten Vom 13. April 1977 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt beschliesst: Bei den staatlichen Kindergärten wird für Anmeldungen, die ohne triftigen Grund nach Ablauf der offiziell publizierten Anmeldefristen erfolgen, durch die Schulleitung eine Einschreibegebühr von Fr. 10.– erhoben. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er tritt auf Beginn des Schuljah- res 1977/78 in Wirksamkeit.
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