Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Lotterien; Beitritt des Kantons Solothurn
                            1  Vereinbarung über die gemeinsame  Durchführung von Lotterien; Beitritt des  Kantons Solothurn  RRB von 4. Juni 1937  Der Regierungsrat des Kantons Solothurn  gestützt  auf  die  Ausführungen  des  Vorstehers  des  Polizei-Departementes  über  den  Zusammenschluss  einer  Anzahl  Kantone  zur  Sanierung  des  Lot-  teriewesens  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                1. Das Polizei-Departement wird ermächtigt, die Vereinbarung vom
26. Mai 1937 zwischen den Kantonen Aargau, Baselland, Baselstadt, Lu-
                            zern,  St.  Gallen,  Zürich  und  Zug  über  die  gemeinsame  Durchführung  von  Lotterien zu unterzeichnen.
                        
                        
                    
                    
                    
                2. Das Polizei-Departement wird im weitern ermächtigt, den Beitritt des
                            Kantons  Solothurn  zur  Genossenschaft  Schweizer  National-Lotterie  zu  erklären und den bezüglichen Statuten zuzustimmen.