Einführungskurse für Lehrlinge
1 Einführungskurse für Lehrlinge Vf des Erziehungs-Departementes vom 18. Oktober 1983 Nach dem Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 19. April 1978 Artikel
16 Absatz 1 führen die Berufsverbände im Rahmen der Berufslehre Einfüh- rungskurse durch zur Aneignung der grundlegenden Fertigkeiten. Die verantwortlichen Verbände in den folgenden Berufen sind in der Lage, diese Kurse nach den eidgenössischen Vorschriften für alle Lehrlinge des Berufes anzubieten. In Anwendung von Artikel 65 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung
1 ) und gemäss § 4 des Gesetzes über die Berufsbildung vom 6. Juni 1971
2 ) wird verfügt:
1. Für alle Lehrlinge der Berufe
Autolackierer Audio-Video-Elektroniker
3 ) Buchbinder Büchsenmacher
4 ) Dachdecker Décolleteur
5 ) Décolleteur-Mechaniker
6 ) Drogist
7 ) Elektromaschinenbauer
8 ) Elektromechaniker
9 ) Elektroniker
10 ) Elektromonteur
11 ) Fahrradmechaniker Fahr- und Motorradmechaniker Fernseh- und Radioelektriker
12 ) ________________
1 ) SR 412.10.
2 ) Aufgehoben. Es gilt das BBG SO vom 1. Dezember 1985; BGS 416.111.
3 ) Fassung vom 7. August 1987; GS 90, 928; obligatorisch ab Frühjahr 1988.
4 ) Fassung vom 25. Juli 1988; GS 91, 143; obligatorisch ab Spätsommer 1989.
5 ) Fassung vom 3. November 1986; GS 90, 598; obligatorisch ab Frühjahr 1987.
6 ) Fassung vom 3. November 1986; GS 90, 598; obligatorisch ab Frühjahr 1987.
7 ) Fassung vom 20. Juni 1985; GS 90, 80. Das Obligatorium beginnt ab Frühjahr
1985.
8 ) Fassung vom 25. Juli 1988; GS 91, 143; obligatorisch ab Spätsommer 1989.
9 ) Fassung vom 20. Juni 1985; GS 90, 80. Das Obligatorium beginnt ab Frühjahr
1985.
10 ) Fassung vom 25. Juli 1988; GS 91, 143; obligatorisch ab Spätsommer 1989.
11 ) Fassung vom 25. Juli 1988; GS 91, 143; obligatorisch ab Spätsommer 1989.
12 ) Fassung vom 7. August 1987; GS 90, 928; obligatorisch ab Frühjahr 1988.
2 Gärtner
1 ) Hafner Heizungsmonteur Klavierbauer Koch Maschinenmechaniker
2 ) Mechaniker
3 ) Metallbauschlosser Metzger
4 ) Plattenleger Sanitärinstallateur Spengler Spengler-Sanitärinstallateur Steinbildhauer Steinhauer Steinmetz Strassenbauer Werkzeugmacher
5 ) Werkzeugmaschinist
6 ) mit Lehrbeginn ab Frühjahr 1984 und Lehrort im Kanton Solothurn sind die Einführungskurse obligatorisch.
2. Betriebe, welche die grundlegenden Fertigkeiten in einer betriebsinter-
nen Lehrwerkstätte oder in gleichwertiger Form vermitteln, können vom Besuch der Einführungskurse befreit werden. Diesbezügliche Gesuche sind spätestens zwei Monate vor Beginn des ersten Kurses beziehungsweise nach Erteilung der Ausbildungsbewilligung dem kantonalen Amt für Be- rufsbildung und Berufsberatung, Bielstrasse 102, 4500 Solothurn, einzurei- chen. _______________
1 ) Fassung vom 20. Juni 1985; GS 90, 80. Das Obligatorium beginnt ab Frühjahr
1985.
2 ) Fassung vom 20. Juni 1985; GS 90, 80. Das Obligatorium beginnt ab Frühjahr
1985.
3 ) Fassung vom 20. Juni 1985; GS 90, 80. Das Obligatorium beginnt ab Frühjahr
1985.
4 ) Fassung vom 29. Juni 1987; GS 90, 898; obligatorisch ab Frühjahr 1987. Lehrlin- ge aus den Bezirken Dorneck und Thierstein absolvieren die Einführungskurse in Muttenz (BL).
5 ) Fassung vom 20. Juni 1985; GS 90, 80. Das Obligatorium beginnt ab Frühjahr
1985.
6 ) Fassung vom 3. November 1986; GS 90, 598; obligatorisch ab Frühjahr 1987.
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