Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1948 über die Luftf... (737.1)
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Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1948 über die Luftfahrt

Verordnung über die Einführung des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (Luftfahrtsgesetz) Vom 30. Januar 1951 (Stand 13. Dezember 1979) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn in Ausführung des Bundesgesetzes vom 21. Dezember 1948 über die Luft - fahrt (Luftfahrtsgesetz)
1 ) beschliesst:

§ 1

1 Wo in dieser Verordnung auf das Gesetz oder auf die Vollziehungs-Ver - ordnung hingewiesen wird, sind das Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luft - fahrtsgesetz) vom 21. Dezember 1948 und die dazugehörige bundesrätli - che Vollziehungs-Verordnung vom 5. Juni 1950
2 ) zu verstehen.

§ 2

1 Für die Mitwirkung bei der administrativen Untersuchung der Flugunfälle ist der Kommandant der Kantonspolizei zuständig (Art. 24 des Gesetzes
3 ) ).

§ 3

1 Als Vertreter des Kantons in der eidgenössischen Untersuchungskommissi - on für Flugunfälle (Art. 25 des Gesetzes) und in der Rekurskommission (Art.
82 Abs. 3 der Vollziehungs-Verordnung) wird der Obergerichtspräsident bezeichnet. Ersatzmann ist der Vizepräsident des Obergerichtes.
4 )

§ 4

1 Zur Aufhebung der Sicherungsbeschlagnahme von Luftfahrzeugen nach

Artikel 80 ff. des Gesetzes ist der Amtsgerichtspräsident zuständig.

2 Der Amtsgerichtspräsident entscheidet im summarischen Verfahren.
3 Die Vorschriften der Zivilprozessordnung sind ergänzend anwendbar.

§ 5 * ...

1) SR 748 .
2) Heute Luftfahrtverordnung (LFV) vom 14. November 1973; SR 748.01 .
3) Fassung vom 1. Mai 1960.
4) Vgl. V über Flugunfalluntersuchungen vom 20. August 1980; SR 748.126.3 . GS 78, 156
1

§ 6

1 Die strafbaren Handlungen, die zu administrativen Massnahmen im Sinne von Artikel 92 des Gesetzes Anlass geben könnten und zu deren Meldung die Polizei- und Gerichtsstellen gemäss Artikel 100 des Gesetzes verpflich - tet sind, sind dem Polizei-Departement zur Weiterleitung an das Eidgenös - sische Luftamt
5 ) mitzuteilen.

§ 7

1 Diese Verordnung tritt nach Genehmigung durch den Bundesrat mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Genehmigt vom Bundesrat am 7. Mai 1951. Inkrafttreten am 25. Mai 1951.
5) Heute Bundesamt für Zivilluftfahrt.
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Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle

24.10.1979 13.12.1979 § 5 aufgehoben -

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Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle

§ 5 24.10.1979 13.12.1979 aufgehoben -

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