Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz
Verordnung über Entwässerungs- und Abwasseranlagen des Rheinhafens Au, Muttenz Vom 21. Januar 2003 (Stand 22. Januar 2003) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf § 12 Absatz 2 des Rheinhafengesetzes vom 30. März 1992
1 ) , beschliesst:
§ 1 Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Finanzierung der Abwasseranlagen des Rhein - hafens Au, Muttenz (nachfolgend: Rheinhafen), sowie die Kompetenz für die Anschlussbewilligung.
§ 2 Grundstücke im Baurecht
1 Besteht auf einem Grundstück ein Baurecht, werden der Baurechtnehmer bzw. die Baurechtnehmerin durch diese Verordnung belastet.
§ 3 Bewilligung für den Kanalisationsanschluss
1 Die kantonale Bewilligung für den Anschluss an die Kanalisation des Rhein - hafens erteilen die Rheinhäfen.
2 Diese unterbreiten die Gesuchsunterlagen dem Amt für Umweltschutz und Energie zur Stellungnahme.
§ 4 Erschliessungsbeitrag
1 Der Erschliessungsbeitrag beträgt 9.00 CHF pro m² erschlossene Baurechts - fläche.
2 Die Erschliessungsbeiträge sind geschuldet, sobald die Baurechtsfläche an das Kanalisationsnetz des Rheinhafens angeschlossen werden kann.
§ 5 Anschlussbeitrag
1 Der Anschussbeitrag beträgt 12.00 CHF pro m² versiegelter und an die Kana - lisation angeschlossener Baurechtsfläche.
2 Der Anschlussbeitrag ist geschuldet, sobald die Baurechtsfläche an die Ab - wasseranlage angeschlossen wird.
1) GS 31.323, SGS 421 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807
§ 6 Fälligkeit und Verzugszins
1 Die Beiträge werden mit Eintritt der Rechtskraft der Beitragsverfügung fällig.
2 Nach Ablauf von 30 Tagen seit Erhalt der Beitragsverfügung wird ein Ver - zugszins von 5% erhoben.
§ 7 Übergangsbestimmung
1 Die Beiträge für Baurechtsflächen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung bereits an die Abwasseranlagen angeschlossen sind oder werden könnten, verjähren zwei Jahre nach Inkraftreten dieser Verordnung.
§ 8 Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 15. Januar 2003 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
21.01.2003 22.01.2003 Erlass Erstfassung GS 34.0807 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 21.01.2003 22.01.2003 Erstfassung GS 34.0807 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 34.0807
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