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Vereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft

Vereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst zwischen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt und dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Vom 10. Juni / 29. April 1975 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bestätigt hiermit folgende Zusatzvereinbarung zum Vertrag über die Römerforschung in Augst:

1. Bevor die vom Kanton Basel-Stadt überlassenen Grundstücke defi-

nitiv für die Erhaltung antiker Ruinen verwendet werden, wird die Abteilung Kantonsmuseum und Altertumsschutz der Erziehungsdi- rektion des Kantons Basel-Landschaft die Zustimmung des Regie- rungsrates von Basel-Stadt einholen.

2. Eine volle Steuerfreiheit für den Liegenschaftsmitbesitz des Kantons

Basel-Stadt in Augst kann von seiten des Regierungsrates nicht zuge- sichert werden, da der Gemeinde Augst das Recht zusteht, Grund- steuern zu erheben. Bis heute besteht auch von seiten der Gemeinde volle Steuerfreiheit. Sollte diese einmal aufgehoben werden, so er- klärt sich der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft bereit, diese Grundsteuer zu Lasten der Betriebsrechnung der Abteilung Kantonsmuseum und Altertumsschutz zu übernehmen. Basel, den 10. Juni 1975 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Jenny Der Staatsschreiber: Frei Liestal, den 29. April 1975 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Meier Der Landschreiber: Guggisberg
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