Beschluss Nr. 2/2004 des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur ... (0.748.127.192.681)
CH - Schweizer Bundesrecht

Beschluss Nr. 2/2004 des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Annahme seiner Geschäftsordnung

Angenommen am 22. April 2004 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juni 2004 (Stand am 29. Juni 2004)
Der Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz,
gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr¹, im Folgenden «das Abkommen», insbesondere Artikel 21 Absatz 3,
beschliesst:
¹ SR 0.748.127.192.68

Einziger Artikel

Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses im Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen.

Brüssel, 22. April 2004

Für den Gemischten Ausschuss

Der Leiter der Delegation der Gemeinschaft:
Enrico Grillo Pasquarelli

Der Leiter der Schweizerischen Delegation:
Dante Martinelli

Anhang

Geschäftsordnung des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz ²

² Diese Geschäftsordnung wird in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern eingesehen oder verlangt werden.
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