Beschluss Nr. 2/2004 des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz zur Annahme seiner Geschäftsordnung
Angenommen am 22. April 2004 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Juni 2004 (Stand am 29. Juni 2004)
Der Luftverkehrsausschuss Gemeinschaft/Schweiz,
gestützt auf das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr¹, im Folgenden «das Abkommen», insbesondere Artikel 21 Absatz 3,
beschliesst:
¹ SR 0.748.127.192.68
Einziger Artikel
Die Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses im Anhang dieses Beschlusses wird hiermit angenommen.
Brüssel, 22. April 2004 | Für den Gemischten Ausschuss |
Der Leiter der Delegation der Gemeinschaft: | |
Der Leiter der Schweizerischen Delegation: |
Anhang
Geschäftsordnung des Luftverkehrsausschusses Gemeinschaft/Schweiz ²
² Diese Geschäftsordnung wird in der AS nicht veröffentlicht. Der Text kann beim Bundesamt für Zivilluftfahrt, 3003 Bern eingesehen oder verlangt werden.
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