Verordnung über eine Teilinkraftsetzung des Museums- und Sammlungsgesetzes und die B... (432.301)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung über eine Teilinkraftsetzung des Museums- und Sammlungsgesetzes und die Betriebsaufnahme des Schweizerischen Nationalmuseums

vom 30. September 2009 (Stand am 19. Oktober 2009)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 28 und 31 Absatz 2 des Museums- und Sammlungsgesetzes vom 12. Juni 2009¹ (MSG),
verordnet:
¹ SR 432.30
Art. 1 Teilinkraftsetzung
Die Artikel 9–14, 15 Absatz 5, 16 Absatz 3, 18 Absatz 3, 19–22 und 28 MSG treten am 19. Oktober 2009 in Kraft.
Art. 2 Befugnisse der Organe des SNM während der Betriebsaufnahme
Die Organe des Schweizerischen Nationalmuseums (SNM) sind befugt, Vorkehrun­gen zu treffen, die für die Betriebsaufnahme des SNM erforderlich sind. Sie können dazu insbesondere Verträge mit Dritten abschliessen.
Art. 3 Finanzierung der Betriebsaufnahme
Die während der Dauer der Betriebsaufnahme entstehenden Kosten des SNM wer­den vom Bundesamt für Kultur getragen.
Art. 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 19. Oktober 2009 in Kraft.
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