Gegenrechtsvereinbarung über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungsste... (614.352.105)
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Gegenrechtsvereinbarung über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen dem Regierungsrat des Kantons Bern und dem Regierungsrat des Kantons Solothurn

1 Gegenrechtsvereinbarung über die Befreiung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen dem Regierungsrat des Kantons Bern und dem Regierungsrat des Kantons Solothurn Vom 28. November 1990/19. März 1991

1. Die Regierungen der Kantone Bern und Solothurn verpflichten sich,

Zuwendungen aus Verfügungen von Todes wegen oder aus Schenkungen zu Gunsten a) des andern Kantons und seiner Anstalten; b) seiner Gemeinden sowie ihrer Anstalten und Stiftungen; c) der Kirchgemeinden; d) von juristischen Personen mit Sitz im andern Kanton, die sich öffentli- chen, gemeinnützigen oder wohltätigen Schul- oder Kultuszwecken widmen, ohne wirtschaftliche Erwerbs- bzw. Selbsthilfezwecke zu ver- folgen, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befreien, sofern die Institu- tion auch nach den Gesetzen des andern Kantons steuerbefreit werden könnte. Befreiungen nach Buchstabe d) werden auf Gesuch hin gewährt.

2. Die Vereinbarung tritt nach gegenseitiger Unterzeichnung mit Wir-

kung auf den 1. Januar 1991 in Kraft. Sie ersetzt die Gegenrechtsvereinba- rung vom 20. April 1922. Die vorliegende Vereinbarung kann jederzeit von einem der beiden Kan- tone unter Einhaltung einer einjährigen Frist gekündigt werden.
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