Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Hongkong über den automatis... (653.241.6)
CH - Schweizer Bundesrecht

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens mit Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

vom 14. Dezember 2018 (Stand am 1. Juni 2019)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)¹, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Mai 2018²,
beschliesst:
¹ SR 101 ² BBl 2018 3227
Art. 1
¹ Das Abkommen vom 13. Oktober 2017³ zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten zur Förderung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
³ SR 0.653.241.6
Art. 2
Der Bundesbeschluss vom 6. Dezember 2017⁴ über den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Partnerstaaten ab 2018/2019 ist sinngemäss anwendbar.
⁴ BBl 2018 39
Art. 3
¹ Falls der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten mit der Besonderen Verwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China auf der Grundlage der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 29. Oktober 2014⁵ über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten durchgeführt werden kann, wird der Bundesrat ermächtigt, das Abkommen zu kündigen.
² In diesem Fall richtet sich das weitere Vorgehen nach dem Bundesbeschluss vom 13. Dezember 2018⁶ über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Hongkong.
⁵ SR 0.653.1
⁶ BBl 2018 3301
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV).
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