Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zur Änderung des Doppel... (672.951.8)
CH - Schweizer Bundesrecht

Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Zusatzabkommens zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Luxemburg

vom 18. Juni 2010 (Stand am 19. November 2010)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung¹, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Januar 2010²,
beschliesst:
¹ SR 101 ² BBl 2010 1189
Art. 1
¹ Das Zusatzabkommen vom 25. August 2009³ zur Änderung des Abkommens vom 21. Januar 1993⁴ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Grossherzogtum von Luxemburg zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
² Der Bundesrat wird ermächtigt, das Zusatzabkommen zu ratifizieren.
³ AS 2010 5693
⁴ SR 0.672.951.81
Art. 2
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der im Abkommen nach OECD-Standard vorgesehenen Amtshilfe. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kann er die Umsetzung der Amtshilfe durch Verordnung regeln.
Art. 3
¹ Der Bundesrat gibt der Regierung des Grossherzogtums von Luxemburg die Erklärung ab, dass die Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen leistet, wenn das Amtshilfegesuch auf illegal beschafften Daten beruht, und dass sie in einem solchen Fall Rechtshilfe verlangt.
² Er arbeitet auf eine entsprechende Erklärung der Regierung des Grossherzogtums von Luxemburg hin.
Art. 4
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
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