Ergänzender Briefwechsel vom 1./15. Juni 1984 (zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über die Vorrechte und Immunitäten der UNESCO in der Schweiz)
zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten und der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur über die Vorrechte und Immunitäten der UNESCO in der Schweiz In Kraft getreten am 18. Juni 1984 (Stand am 18. Juni 1984)
Übersetzung ¹
Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
Der Generaldirektor
Paris, den 15. Juni 1984
Herrn Pierre Aubert
Vorsteher
des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten
Herr Bundesrat,
Ich beehre mich, Ihnen den Empfang des Briefes anzuzeigen, den Sie am 1. Juni 1984 an mich gerichtet haben, den ich am 8. Juni 1984 erhalten habe und der folgenden Inhalt hat:
Pierre Aubert»
Im Namen der Organisation nehme ich die in Ihrem Brief enthaltenen Bestimmungen an. Folglich bilden Ihr Brief und mein Schreiben ein Abkommen, welches am 18. Juni 1984, dem Datum der Verlegung des Internationalen Erziehungsamtes in seine neuen Räumlichkeiten, in Kraft tritt.
Genehmigen Sie, Herr Bundesrat, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
¹ Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung. ² SR 0.192.120.241
Amadou‑Mahtar M’Bow
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