Briefwechsel vom 18. August 1977 (0.192.122.632.2)
CH - Schweizer Bundesrecht

Briefwechsel vom 18. August 1977 (zwischen dem Eidgenössischen Politischen Departement und dem GATT über die Anwendung des Abkommens vom 19. April 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Organisation der Vereinten Nationen auf das GATT 2)

zwischen dem Eidgenössischen Politischen Departement und dem GATT über die Anwendung des Abkommens vom 19. April 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Organisation der Vereinten Nationen auf das GATT ² In Kraft getreten am 18. August 1977 ¹ AS 1977 2202 ² Das rechtliche Statut des GATT in der Schweiz war bisher geregelt durch die sinngemässe Anwendung auf die ICITO («Interim Commission for the international Trade Organization») des Abkommens vom 19. April 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Organisation der Vereinten Nationen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Generalsekretär der Vereinten Nationen. Der Briefwechsel hat die sinngemässe Anwendung dieses Abkommens auf das namentlich erwähnte GATT zum Gegenstand.
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