Beschluss betreffend Austritt aus der IUV 1997 und Genehmigung des Beitritts zur totalrevidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Beiträge an Ausbildungskosten von universitären Hochschulen (Interkantonale Universitätsvereinbarung; IUV 2019)
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4. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug der Vereinbarung beauf- tragt. II.
1 Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum.
2 Er tritt am Tag des Ablaufs der Referendumsfrist
1) oder mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.
3 Der Beschluss sowie die Vereinbarung sind im Amtsblatt 2) öffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) In Kraft getreten am 12. Mai 2020 (Amtsblatt 2020, S. 763).
2) Amtsblatt 2019, S. 2097 . Von der EDK mit Beschluss vom 27. September 2021 auf den 1. nuar 2022 in Kraft gesetzt.
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