Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre (413.012)
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Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre

Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über den Fonds für die Appenzeller Lehre vom 1. Februar 2022 (Stand 1. Februar 2022)

Art. 1 Gegenstand

1 Der Fonds für die Appenzeller Lehre ist ein zweckgebundenes Vermögen des Kantons Appenzell I.Rh., das gemäss den Bestimmungen dieses Be - schlusses zu verwalten und zu verwenden ist.

Art. 2 Zweck

1 Aus dem Fonds kauft der Kanton für jeden Erstjahr-Lernenden im Kanton einen Rucksack, der den Lernenden zu Beginn der Ausbildung geschenkt wird.
2 Sollte sich die Schenkung von Rucksäcken als nicht mehr zweckmässig oder zeitgemäss erweisen, ist der Kanton berechtigt, die Fondsmittel ander - weitig zugunsten der Lernenden sowie der Berufsbildnerinnen und Berufs - bildner im Kanton Appenzell I.Rh. einzusetzen, beispielsweise für andere Geschenke, Anlässe, Ausflüge, Auszeichnungen oder dergleichen.

Art. 3 Fondsvermögen

1 Der Fonds wird geäufnet durch Zahlungen von Maurus Wyser gemäss Ver - einbarung vom 31. Januar 2022.
2 Ferner können dem Fonds weitere dem Fondszweck dienende Zuwendun - gen wie Spenden oder Testate zugewiesen werden.

Art. 4 Organisation

1 Die Standeskommission übt die Oberaufsicht über den Fonds aus.
2 Das Erziehungsdepartement beschliesst über den Einsatz der Fondsmittel.
3 Die Landesbuchhaltung verwaltet das Fondsvermögen und veranlasst Aus - zahlungen.

Art. 5 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

01.02.2022 01.02.2022 Erlass Erstfassung 2022-2

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 01.02.2022 01.02.2022 Erstfassung 2022-2
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