Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft
Vereinbarung über die Abgeltung der unterrichtsbezogenen Dienstleistungen zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft Vom 24. Juni 1994 (Stand 1. Januar 1994) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, vertreten durch die Erzie - hungs- und Kulturdirektion, und die Stiftung Papiermühle, vertreten durch den Stiftungsrat, vereinbaren:
§ 1 Zweck
1 Die Vereinbarung regelt die Abgeltung für die Nutzung der museumspädago - gischen Dienstleistungen der Stiftung Basler Papiermühle zugunsten von Schulklassen des Kantons Basel-Landschaft.
§ 2 Beteiligte Stellen
1 Ansprech- und Verhandlungspartner bezüglich der in dieser Vereinbarung festgehaltenen Bestimmungen und deren Anpassung sind das Amt für Museen und Archäologie der Erziehungs- und Kulturdirektion einerseits sowie der Stif - tungsrat der Basler Papiermühle andererseits.
§ 3 Leistungen
1 Die Stiftung Basler Papiermühle verpflichtet sich zu folgenden Leistungen: Unterstützung der Lehrkräfte und Schulen durch didaktische Beratung, Angebote an Führungen und besondere schulbezogene Veranstaltungen so - wie durch Bereitstellung von didaktischem Material im Sinne der unter Zif - fer 5 Absatz 2 zitierten Vereinbarung.
§ 4 Beitrag des Kantons Basel-Landschaft
1 Für die von der Stiftung Basler Papiermühle zugunsten der Schulen des Kantons Basel-Landschaft erbrachten unterrichtsbezogenen Leistungen be - zahlt der Kanton Basel-Landschaft einen Pauschalbeitrag von jährlich
15'000 Fr. (Stand November 1993: 138.9 Punkte).
2 Der Beitrag gemäss Absatz 1 wird jährlich der Teuerung angepasst. Massge - bend ist der Stand des schweizerischen Landesindexes der Konsumentenprei - se vom November. Er ist jährlich dem Stand des Landesindexes von Ende No - vember des jeweils vorangehenden Jahres anzupassen. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.690
3 Die Zahlungen erfolgen jährlich auf 30. Juni aufgrund der Rechnungsstellung der Stiftung Basler Papiermühle an das Amt für Museen und Archäologie des Kantons Basel-Landschaft.
§ 5 Nutzergebühren und Eintrittsgelder
1 Neben dem durch den Kanton Basel-Landschaft gewährten Pauschalbeitrag gemäss Ziffer 4 Absatz 1 kann die Stiftung Basler Papiermühle von den Schul - klassen zusätzlich Gebühren und Eintrittsgelder erheben.
2 Die Gebühren und Eintrittsgelder für Schulklassen aus dem Kanton Basel- Landschaft dürfen nicht höher sein, als sie in der Vereinbarung vom 5. Januar
1994 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt, vertreten durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt und die Erziehungs- und Kul - turdirektion des Kantons Basel-Landschaft, über die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an den schulbezogenen museumspädagogischen Leistun - gen des Kantons Basel-Stadt vorgesehen sind.
§ 6 Geltungsdauer/Kündigung
1 Die Vereinbarung wird bis 31. Dezember 1994 abgeschlossen. Nach diesem Zeitpunkt wird sie jeweils unter dem Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Landrat stillschweigend um ein Jahr verlängert. Die Kündigungsfrist be - trägt ein Jahr jeweils auf Jahresende.
§ 7 Inkrafttreten
1 Diese Vereinbarung tritt rückwirkend auf 1. Januar 1994 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.690
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
24.06.1994 01.01.1994 Erlass Erstfassung GS 31.690 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.690
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 24.06.1994 01.01.1994 Erstfassung GS 31.690 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 31.690
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