Verordnung des Erziehungsrates über Zeugnisse und Promotion der Schülerinnen und Schüler an der Primar- und Sekundarstufe I während der Corona-Pandemie
- und Sekundarstufe I während der Pandemie -19- Promotionsordnung Primar - und -19-Verordnung 2 des Bundesrates Abs. 1 Schulgesetz vom 27. April - und Sekundar- - und Realschulen) für das Schuljahr 2019 / 2020 - - - und Sekundar - Gegenstand und Geltungs- bereich
Corona-Pandemie
§ 2 Diese Verordnung bezweckt, für die Schülerinnen und Schüler nach-
teilige Konsequenzen infolge der die Schulen betreffenden Mass- nahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu vermeiden. II. Zeugnisse und Beurteilungen
§ 3
1 Alle Schülerinnen und Schüler erhalten am Ende des Schuljahres
2019 / 2020 ein Zeugnis, bestehend aus den beiden Formularen Leistungsbeurteilung und Verhaltensbeobachtung.
2 Die B eilage weiterer Formulare oder Berichte ist untersagt.
3 Das Zeugnis weist die Dauer des Fernunterrichts aus.
§ 4
1 Das Formular Leistungsbeurteilung enthält weder Noten noch eine Beurteilung der einzelnen Fer tigkeiten (Differenzierung).
2 Das Formular Verhaltensbeobachtung enthält keine Beurteilung des Arbeits -, Lern- und Sozialverhaltens. III. Promotion, Umstufung und Übertritt in die Sekundarstufe I
§ 5 Schülerinnen und Schüler werden auf Beginn des Schuljahres
2020 / 2021 in die nächste Klasse befördert, unabhängig davon, ob sie die Anforderungen in der Gesamtbeurteilung per Ende Schuljahr
2019 / 2020 erreicht haben oder nicht.
§ 6 Umstufungen von der Sekundarschule in die Realschule auf Beginn
des Schuljahres 2020 / 2021 dürfen nur im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden.
§ 7 Umstufungen von der Realschule in die Sekundarschule auf Beginn
des Schuljahres 2020 / 2021 sind zulässig. Das Verfahren richtet sich nach den §§ 24a und 24c der Promotionsordnung Primar Sekundarstufe I. Zweck Zeugnis Leistungsbeur- teilung und Ver- haltensbe- obachtung Beförderung Umstufung von der Sekundar- schule in die Realschule Umstufung von der Realschule in die Sekundar- schule
ngsentscheide sind gefällt. Das Übertrittsverfahren rich- - und Se- Schuljahr 2019 / 2020.
1) und in die kantonale Ge- Übertrittsverfah- ren in die Sekundarstufe I Inkrafttreten
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