Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen
Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt beschliesst:
an den Stadtrat Schaffhausen delegi ert. gt, bei einer allfälligen Anpas-
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