Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gem... (700.102)
CH - SH

Beschluss des Regierungsrates betreffend Delegation der Baubewilligungskompetenz gemäss Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt Schaffhausen

Art. 57 Abs. 2 BauG an die Stadt beschliesst:

an den Stadtrat Schaffhausen delegi ert. gt, bei einer allfälligen Anpas-
Markierungen
Leseansicht