Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Finanzdirektion bei der Führun... (153.772)
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Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Finanzdirektion bei der Führung von erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren, Verwaltungsbeschwerde- sowie Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren

Verfügung über die Delegation von Zuständigkeiten der Finanzdirektion bei der Führung von erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren, Verwaltungsbeschwerde- sowie Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren Vom 13. Januar 2016 (Stand 18. Januar 2016) Die Finanzdirektion des Kantons Zug, gestützt auf §§ 5 und 6 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Staatsverwaltung vom 29. Oktober 1998 1 ) sowie auf § 3 Abs. 2 und Abs. 6 der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 2 ) , verfügt:
Ziff. 1
1 Führt die Finanzdirektion ein Verwaltungsverfahren oder ein Verwaltungs - beschwerdeverfahren, treffen die Generalsekretärin bzw. der Generalsekre - tär, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter oder die juristischen Mitarbei - tenden die verfahrensleitenden Verfügungen.
Ziff. 2
1 Ist die Finanzdirektion verfahrensleitende Behörde in einem Verwaltungs - beschwerdeverfahren, liegt die vollumfängliche Instruktionskompetenz, bei - spielsweise für die Durchführung von Parteibefragungen, Zeugenbefragun - gen oder Augenscheinen, bei der Generalsekretärin bzw. dem Generalsekre - tär, der Stellvertreterin bzw. dem Stellvertreter oder den juristischen Mitar - beitenden. 1) 2) BGS 153.3
Ziff. 3
1 Wird gegen einen Beschwerdeentscheid des Regierungsrats ein Rechtsmit - tel ergriffen und wird das entsprechende Dossier an die Finanzdirektion überwiesen, nehmen die Generalsekretärin bzw. der Generalsekretär, die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter oder die juristischen Mitarbeitenden an allfälligen Augenscheinen teil, geben mündliche Stellungnahmen ab, rei - chen Protokollberichtigungen ein und können um Fristerstreckung ersuchen.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 13.01.2016 18.01.2016 Erlass Erstfassung GS 2016/003
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 13.01.2016 18.01.2016 Erstfassung GS 2016/003
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