Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV)
Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 3. Dezember 2018 (Stand 3. Dezember 2018) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung für Schu - len mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) vom 20. Februar 2003 bei.
Art. 2
1 Der Vollzug des Konkordats obliegt der Landesschulkommission.
Art. 3
1 Für geringfügige Änderungen der Vereinbarung ist die Standeskomission zuständig.
Art. 4
1 Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
03.12.2018 03.12.2018 Erlass Erstfassung ---
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 03.12.2018 03.12.2018 Erstfassung ---
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